Zürcher Obergericht Bahn-Masturbierer muss Schweiz für fünf Jahre verlassen

olgr, sda

24.6.2021 - 17:34

Das Zürcher Obergericht mochte dem Wiederholungstäter keine weitere Chance mehr einräumen.
Das Zürcher Obergericht mochte dem Wiederholungstäter keine weitere Chance mehr einräumen.
Bild: Keystone/Ennio Leanza

Drei Jahre Gefängnis – das ist die Strafe für einen Mann, der sich mehrfach vor Frauen und Mädchen entblösst und masturbiert hat. Doch damit nicht genug: Das Zürcher Obergericht verweist den Mann auch des Landes.

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Ein Mann hatte mehrmals im Zug vor Frauen und Mädchen masturbiert: Vor dem Zürcher Obergericht räumte er ein, Fehler gemacht zu haben – auf Nachsicht hoffte er aber vergebens. Das Gericht verweist den Mann für fünf Jahre des Landes.

Das Obergericht verhängte zudem eine unbedingte Freiheitsstrafe von 32 Monaten sowie eine Geldstrafe von 140 Tagessätzen à 20 Franken. Zudem ordnete es eine ambulante Massnahme für die Behandlung einer psychischen Störung an. Es bestätigte damit den Schuldspruch der Vorinstanz vollumfänglich.

Der 39-Jährige hatte zuvor an das Gericht appelliert, es doch bitte bei einer geringfügigen Strafe zu belassen. Er versuche zu arbeiten und die Vergangenheit hinter sich zu lassen, sagte der Mann vor dem Zürcher Obergericht. «Ich will nicht als Verbrecher sterben.»

Der Mann aus Sri Lanka, der seit zwölf Jahren in der Schweiz lebt und drei Töchter hat, beteuerte in der Berufungsverhandlung mehrmals, dass er seine Fehler bereue. Mehrmals betonte er, dass so etwas sicher nicht mehr vorkomme. Und er sagte den Richtern mehrmals, dass er «Eure Gesetze beachten» wolle.

Gericht weist auf viele Vorstrafen hin

Dasselbe habe er schon in seinem Schlusswort vor der ersten Instanz, dem Bezirksgericht Zürich, im Januar 2020 gesagt, hielt ein Richter fest. Wenige Monate später habe er wieder delinquiert.

Eine Vorstrafe sei mittlerweile gelöscht, aber sieben, die letzte vom Dezember 2020, seien im Strafregister noch enthalten, merkte ein weiterer Richter an. Bislang seien nur Geldstrafen verhängt worden, das habe den Beschuldigten offenbar nicht beeindruckt.

Dieser bat um eine letzte Chance. Beim nächsten Mal, meinte er, «können Sie mich bestrafen, wie Sie wollen». Dessen Anwalt plädierte auf eine leicht geringere Freiheitsstrafe – anstelle der vom Bezirksgericht Zürich verhängten 32 Monate verlangte er 26 Monate.

So sei sein Mandant vom Vorwurf des Exhibitionismus freizusprechen; der Mann sei durch seine Störung zu den Taten gedrängt worden, nun sei er in Behandlung. Und um seinem Mandaten den Kontakt zu seinen Töchtern zu ermöglichen, sei auch von einem Landesverweis abzusehen.

Delikte bleiben unbestritten

Die Delikte an sich waren dabei unbestritten. Der Mann hatte unter anderem im öffentlichen Verkehr allein reisende Frauen und Mädchen sexuell bedrängt. In einer S-Bahn, die von Winterthur nach Zürich verkehrte, strich er mit seinem erigierten Penis über das Gesicht einer schlafenden Frau. In verschiedenen Fernzügen befriedigte er sich vor 13- und 15-jährigen Mitreisenden.

Er habe Drogen konsumiert, viel Alkohol getrunken, sagte der Beschuldigte. Er sei in Therapie und hoffe, sein Leben in den Griff zu kriegen. «Wenn ich dieses Gericht verlasse, werde ich als anständiger Mensch leben.»

Diese Beteuerungen seien allenfalls ernst gemeint, hielt der vorsitzende Oberrichter in einer kurzen mündlichen Urteilsbegründung fest. Aber bei so vielen Vorstrafen und einem Gutachten, das von einer hohen Rückfallgefahr spreche, könne nicht auf derartige Versprechungen abgestellt werden. «Man muss Ihnen eine schlechte Prognose stellen.»

Das Obergericht verurteilte den Mann – wie bereits das Bezirksgericht zuvor – unter anderem wegen Exhibitionismus, Schändung und sexuellen Handlungen mit Kindern.