Hausbesetzungen Bedingte Freiheitsstrafe für unbelehrbare Hausbesetzer

SDA

14.9.2020 - 12:00

Zwei überzeugte Hausbesetzer werden definitiv mit bedingten Freiheitsstrafen belangt. Im Bild das von ihnen besetzte Swisslife-Gebäude, gleich gegenüber dem Einkaufszentrum Letzipark. (Archivbild)
Zwei überzeugte Hausbesetzer werden definitiv mit bedingten Freiheitsstrafen belangt. Im Bild das von ihnen besetzte Swisslife-Gebäude, gleich gegenüber dem Einkaufszentrum Letzipark. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/ENNIO LEANZA

Das Bundesgericht hat für zwei überzeugte Hausbesetzer eine unüblich harte Strafe bestätigt: Die beiden erhalten wegen Hausfriedensbruch definitiv bedingte Freiheitsstrafen, weil ihnen Geldstrafen offensichtlich keinen Eindruck machen.

Es sei eine Tatsache, dass sich die beiden Besetzer nicht von den bisher ausgefällten Geldstrafen hätten beeindrucken lassen, schrieb das Bundesgericht in seinem am Montag publizierten Urteil.

Deshalb bestätigten die Lausanner Richter einen Entscheid des Zürcher Obergerichtes. Auch dieses kam zum Schluss, dass eine Geldstrafe die beiden nicht vor weiteren Hausbesetzungen abhalte.

Es verhängte deshalb für beide eine bedingte Freiheitsstrafe von 80 Tagen, bei einer Probezeit von drei Jahren. Machen sie in diesen drei Jahren erneut an einer Besetzung mit oder werden sonst straffällig, müssen sie die Strafe absitzen.

Ausgedientes Swisslife-Gebäude

Die beiden überzeugten Hausbesetzer, die heute 33 Jahre alt sind, waren 2018 an einer Besetzung in Zürich-Altstetten beteiligt. Gleich gegenüber vom Einkaufszentrum Letzipark nahm eine Gruppierung damals ein ausgedientes Swisslife-Gebäude in Beschlag.

Als die Polizei das Haus räumen wollte, bespritzten die Besetzer sie anfangs mit Wasser und Löschschaum. Danach liessen sie sich jedoch widerstandslos festnehmen. 14 Personen wurden verhaftet. Das alte Bürohaus musste einem Hochhaus mit 25 Stockwerken weichen.

Zurück zur Startseite