Kantonale AbstimmungenBei Nein zu Sozialgesetz: Fehr will bis 2023 keine neue Regelung
fn, sda
5.2.2021 - 15:06
Rund 50 Zürcher Gemeinden hoffen derzeit, dass die Stimmberechtigten am 7. März Nein zum Sozialdetektiv-Gesetz sagen – weil es ihnen zu lasch ist. Auf eine neue, schärfere Vorlage müssten sie gemäss Regierungsrat dann aber lange warten, mindestens bis nach 2023.
Sicherheitsdirektor Mario Fehr (SP) hatte am Freitag schlechte Nachrichten für die rund 50 Gemeinden sowie die SVP und FDP, denen das geänderte Sozialhilfegesetz zu sanft ist. «Sagt man hier Nein, kommt nicht rasch was Neues», sagte er vor den Medien.
In dieser Legislatur werde es sicher keinen neuen Anlauf für eine gesetzliche Regelung der Sozialdetektive geben. Die laufende Legislatur dauert bis 2023. Mindestens so lange müssten jene Gemeinden, die unbedingt Sozialdetektive einsetzen wollen, dies also auf eigene Faust machen, ohne gesetzliche Grundlage.
Sozialhilfebezüger würden Recht erhalten
Würden sich Sozialhilfebezüger und -bezügerinnen bei einer Ablehnung des Gesetzes gerichtlich gegen die Überwachung wehren, ist so gut wie sicher, dass sie Recht erhalten, weil ein Gesetz dafür fehlt. Für die Gemeinde würde das dann das Ende aller Sozialdetektiv-Einsätze bedeuten.
Fehr empfiehlt deshalb ein Ja zur vorliegenden Regelung. Sie sei verhältnismässig und stelle die Missbrauchsbekämpfung in der Sozialhilfe sicher. Dieses Gesetz erlaubt zwar Observationen, diese brauchen jedoch eine Genehmigung des Bezirksrates. Hausbesuche müssen zudem vorher angemeldet werden. GPS-Tracker, wie sie der Bund eigentlich erlauben würde, sind in dieser Regelung verboten.
SVP und FDP sowie die rund 50 Gemeinden, welche die Vorlage ablehnen, vermissen in der Vorlage vor allem die Erlaubnis für GPS-Tracker und verdeckte Ermittlungen. Den Grünen und der AL wiederum geht das alles zu weit. Sie wollen gar keine Sozialdetektive erlauben und sagen deshalb ebenfalls Nein.
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