Prozess Bezirksgericht Zürich spricht 32-Jährigen teilweise frei

leph, sda

21.10.2024 - 10:28

Vor dem Bezirksgericht Zürich müssen sich am Montag der Geschäftsführer und ein ehemaliger Angestellter einer Haartransplantations-Firma verantworten. Ihnen wird unter anderem Betrug vorgeworfen. (Symbolbild)
Vor dem Bezirksgericht Zürich müssen sich am Montag der Geschäftsführer und ein ehemaliger Angestellter einer Haartransplantations-Firma verantworten. Ihnen wird unter anderem Betrug vorgeworfen. (Symbolbild)
Bild: Keystone

Das Bezirksgericht Zürich hat einen 32-jährigen Mann am Montag von den schwerwiegenderen Vorwürfen im Zusammenhang mit illegalen Haartransplantationen freigesprochen. Verurteilt wurde er nur für Nebenpunkte.

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Das Bezirksgericht Zürich verurteilte den Geschäftsführer eines Unternehmens für Haartransplantationen wegen Verstössen gegen das Heilmittelgesetz sowie wegen einer Übertretung des Gesundheitsgesetzes. Er wurde mit einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 90 Franken sowie einer Busse von 2000 Franken bestraft.

Die bedingt ausgesprochene Geldstrafe gilt als erstanden, weil der Mann mehr als zwei Monate in Untersuchungshaft verbrachte. Auch die Busse gilt im Umfang von 1700 Franken als bereits abgesessen.

Von allen Vorwürfen freigesprochen hat das Gericht einen 34-jährigen Mitbeschuldigten, einen Angestellten des Geschäftsführers.

Die Staatsanwaltschaft warf den beiden in der Schweiz aufgewachsenen türkischen Staatsbürgern Betrug, einfache Körperverletzung sowie Vergehen gegen das Heilmittelgesetz vor. Sie sollten gemäss Anklageschrift mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 10 Monaten und einer Busse von 1000 Franken bestraft werden.

Mann klagte über starke Schmerzen

Im Verfahren geht es um eine von zwei türkischen Krankenschwestern durchgeführte Haartransplantation. Ein Patient klagte während des Eingriffs in Zürich mehrfach über starke Schmerzen. Laut Anklage muss bei solchen Operationen zwingend eine Ärztin oder ein Arzt in der Nähe sein, um bei Komplikationen helfen zu können.

Zudem habe aufgrund mangelnder Hygiene ein erhöhtes Risiko für Infektionen bestanden. Der Eingriff wurde abgebrochen, als Polizisten die Räume an der Bahnhofstrasse betraten. Die Ermittler hatten das Unternehmen bereits seit einiger Zeit im Visier.

Monatelang Kopfschmerzen und Juckreiz

«Mein Mandant musste von der Sanität ins Spital gebracht werden, weil es ihm so schlecht ging», sagte seine Anwältin vor Gericht. Er habe wegen des unsachgemäss durchgeführten Eingriffs noch monatelang unter Kopfschmerzen und Juckreiz gelitten.

Die Anwältin forderte eine Verurteilung der Beschuldigten. Zudem sollten sie dem Geschädigten Schadenersatz in der Höhe von 2300 Franken und eine Genugtuung in der Höhe von 8000 Franken bezahlen.