Buchhaltung Budgets der Zürcher Gemeinden: Kantonsrat behebt seinen Fehler

SDA

3.12.2018 - 14:27

Ein Paragraf des neuen Gemeindegesetzes hat bei zahlreichen Zürcher Gemeinden für rote Köpfe gesorgt: Wegen einer buchhalterischen Auflage kommt es in ihren Budgets zu verzerrenden Zahlen. Der Kantonsrat will diesen Fehler nun wieder beheben. Denn der Fehler geht auf die Kantonsrats-Gesetzgebung zurück.

Der Paragraf 119 des neuen Gemeindegesetzes ist kompliziert: Er definiert grundsätzlich, wie die Ausgleichszahlungen beim Ressourcenausgleich in der Rechnungslegung abgegrenzt werden. Wie dieser Gesetzestext auszulegen ist, hatte das Gemeindeamt der Justizdirektion den Zürcher Gemeinden mitgeteilt.

Die korrekte Verbuchung kann das Budget von Gemeinden, die Geld aus dem kantonalen Finanzausgleich erhalten, verzerren: So hatte die Stadt Winterthur bei der Präsentation ihres Zahlenwerks geklagt, dass sie eigentlich für 2019 ein Plus von knapp 13 Millionen ausweisen würde, nun aber unter dem Strich wegen der buchhalterischen Auflage ein Minus von 42,3 Millionen entsteht.

Verschiedene Gemeinden wollten den Paragrafen 119 deshalb auch gar nicht erst anwenden. In der Folge wies die Justizdirektion die Bezirksräte an, die Budgets der Gemeinden zu überprüfen - und allenfalls aufzuheben.

Am Montag sprach sich nun der Kantonsrat dafür aus, dass der 119er wieder geändert werden soll: Eine entsprechende Parlamentarische Initiative von FDP, SP und CVP wurde im 180-köpfigen Parlament mit 175 Stimmen vorläufig unterstützt.

"Nicht praxistauglichen Artikel"

Noch selten habe eine Buchhaltungsregel so einen Wirbel ausgelöst, meinte etwa Tumasch Mischol (SVP, Hombrechtikon). Es würden in den Budgets "hypothetische Zahlen" ausgewiesen. Und Hans Egli (EDU, Steinmaur) sprach von einem "nicht praxistauglichen Artikel".

Die linke Ratsseite wies darauf hin, dass der Kantonsrat diesen Artikel in seiner Debatte vor zweieinhalb Jahren selber ins Gesetz eingebracht hatte. Dies geschah damals im Hinblick auf die Gemeinden, die Geld in den Ausgleich einzahlen müssen.

Sie seien damals schon gegen diese Verschlechterung gewesen, dies seien sie heute noch, sagte etwa Robert Brunner (Grüne, Steinmaur). Markus Späth (SP, Feuerthalen) bezeichnete den Artikel als "Rohrkrepierer", diesen "bürgerlichen Fehler" gelte es jetzt wieder zu beheben. Für die FDP liegt die Schuld demgegenüber eher beim kantonalen Gemeindeamt - dieses habe auf einer bürokratischen Umsetzung beharrt, sagte Beatrix Frey (Meilen).

Nach der vorläufigen Unterstützung der Parlamentarischen Initiative wird sich nun die kantonsrätliche Kommission für Staat und Gemeinden damit beschäftigen. Deren Präsident, Jean-Philippe Pinto (CVP, Volketswil), kündigte eine rasche Behandlung an. Sollte das Zusammenspiel zwischen Kommission, Regierungsrat und Kantonsrat klappen, könnte die angestrebte Gesetzesänderung gemäss Pinto auf Mitte 2019 in Kraft treten.

Dies würde bedeuten, dass die Zürcher Nehmer-Gemeinden ihre Budgets 2020 wieder verzerrungsfrei darstellen könnten. Bis dahin gilt aber der komplizierte Paragraf 119 weiterhin - die Voranschläge, die in diesen Wochen an die Gemeindeversammlungen gekommen sind oder noch kommen werden, müssen ihn berücksichtigen.

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