200 km/h wegen kranker Frau Bundesgericht hebt Freispruch von Zürcher Raser auf

SDA/amo

13.9.2022 - 15:51

200 Stundenkilometer schnell fahren wegen der herzkranken Frau auf dem Beifahrersitz: Das Bundesgericht hält dies für strafbar und hebt den Freispruch für einen Zürcher Raser auf. (Archivbild)
200 Stundenkilometer schnell fahren wegen der herzkranken Frau auf dem Beifahrersitz: Das Bundesgericht hält dies für strafbar und hebt den Freispruch für einen Zürcher Raser auf. (Archivbild)
Keystone

Das Bundesgericht hat den Freispruch für einen Raser aus dem Kanton Zürich aufgehoben: Der Mann fuhr mit 200 km/h auf der Autobahn, weil seine Frau Medikamente benötigte. Das Bundesgericht nimmt dem Mann die Geschichte jedoch nicht ab. 

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Ein Raser, der sich vor dem Bundesgericht verantworten musste, kommt eventuell doch nicht ganz so leicht davon wie zuerst angenommen. Nachdem der Mann zuletzt vom Zürcher Obergericht vom Vorwurf der groben Verkehrsregelverletzung freigesprochen wurde, hebt das Bundesgericht diesen Freispruch nun auf.

Der Mann war zusammen mit seiner Frau im Sportwagen seines Sohnes unterwegs. Auf der Autobahn beschleunigte er auf bis zu 200 km/h.

Als Grund für seine Raserfahrt gab der Mann an, dass seine Frau an einer Herzkrankheit leide. An diesem Tag habe sie Symptome verspürt, während das Ehepaar mit dem Sportwagen des Sohnes unterwegs gewesen sei. Er habe ernsthaft befürchtet, sie könnte einen Infarkt haben.

Er habe dann Gas gegeben, um so schnell wie möglich nach Hause zu kommen, damit sie ihre Medikamente nehmen könne. 200 km/h habe er auch gar nicht fahren wollen.

Er sei aber die Leistung dieses Sportwagens – fast 600 PS – nicht gewohnt. Das Auto beschleunige sehr stark, selbst wenn das Gaspedal nur kurz angetippt werde.

Bundesgericht traut der Sache nicht 

Das Winterthurer Bezirksgericht und auch das Zürcher Obergericht hatten ihm diese Begründung abgenommen und ihn vom Vorwurf der groben Verkehrsregelverletzung freigesprochen. Das Bundesgericht hat diesen Freispruch nun aber aufgehoben, wie aus dem am Dienstag publizierten Urteil hervorgeht. Es schickt den Fall zur Neubeurteilung zurück ans Zürcher Obergericht.

Denn als der Mann einen Blitzkasten sah, verlangsamte er plötzlich auf die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 120 km/h. Dies zeige, dass er die Situation doch nicht als so ernst angesehen habe, heisst es im Urteil. Für das Bundesgericht ist klar, dass der Beschuldigte eine unverhältnismässige Gefahr für andere Verkehrsteilnehmende geschaffen habe – und auch für seine Frau.

Gemäss Urteil wäre das Kantonsspital Winterthur zudem in nur elf Minuten zu erreichen gewesen, ganz ohne Geschwindigkeitsübertretung. Der Weg nach Hause war dreimal so lang.