Eine Hundebesitzerin aus dem Kanton Zürich hat bis vor Bundesgericht darum gekämpft, dass ihr «Butzi» weiterleben kann. Ohne Erfolg: Die Lausanner Richter entschieden, dass die 50 Kilogramm schwere Bulldogge eingeschläfert werden muss. Das Tier sei zu gefährlich.
Eigentlich heisst der Hund Tyson. Doch seine Halterin und ihr Freund nennen den 50 Kilogramm schweren Old English Bulldog liebevoll «Butzi».
Seit 2012 lebt er bei der Klägerin. Das Zusammenleben gestaltete sich jedoch von Beginn an schwierig. «Butzi» hat gemäss Gutachten eine sehr niedrige Frustrationstoleranz und zeigt grosse Unsicherheit im Umgang mit anderen Hunden und Menschen.
Dies führte mehrmals zu Überreaktionen und Aggressionen. «Butzi» griff eine Labradorhündin an, einen Mops sowie eine Hundehalterin, die sich schützend vor ihren Vierbeiner gestellt hatte. Eines Tages ging die Bulldogge auch auf einen Grenzwächter los.
Auch die Halterin selber wurde geschnappt und wurde dabei an der Oberlippe verletzt. Im gravierendsten Fall biss «Butzi» einer Frau in den Kopf. Sie erlitt eine 18 Zentimeter lange Wunde bei der Schläfe sowie kleinere Verletzungen an Wange und unterhalb des Auges.
In den Kopf gebissen
Das Veterinäramt war über alle Vorfälle informiert und verfügte bereits im November 2016 eine Maulkorb- und Leinenpflicht für «Butzi». Gemäss Veterinäramt hielten sich die Halter jedoch nicht daran. Sie seien nachlässig mit dem Hund, würden die Vorfälle verharmlosen und die Schuld sogar den Opfern zuschieben.
Im November 2017, nach dem Biss in den Kopf, zog das Veterinäramt schliesslich die Notbremse. Es beschlagnahmte «Butzi» und ordnete die Einschläferung an, weil der Hund ein Sicherheitsrisiko für Mensch und Tier darstelle.
Die Halterin zog daraufhin bis vor Bundesgericht, um «Butzi» zurückzuerhalten – ohne Erfolg, wie nun aus dem Urteil hervorgeht.
Risiko einer weiteren Attacke
Es sei genügend erstellt, dass von Tyson, also «Butzi», eine reale Gefahr für die Bevölkerung ausgehe, schreibt das Gericht. Die Bevölkerung habe das Risiko einer weiteren Bissattacke nicht hinzunehmen. Selbst wenn diese jeweils ungewollt oder in bedrängenden Situationen vorkomme, wie die Besitzerin behauptet.
Auch eine Fremdplatzierung ist für das Gericht keine Möglichkeit. Auch dort gebe es eine latente Gefahr von gravierenden Verletzungen. Diese Gefahr müsse die Bevölkerung nicht hinnehmen.
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