Coronavirus – Schweiz Das Badeverbot in der Limmat bleibt – trotz Corona-Engpässen

SDA

4.6.2020 - 11:15

Das Schwimmverbot in der Limmat zwischen Stadthausquai und Oberem Letten bleibt. Nur beim Limmatschwimmen wird eine Ausnahme gemacht. Dieses fällt in diesem Jahr wegen der Corona-Pandemie aber aus. (Archivbild)
Das Schwimmverbot in der Limmat zwischen Stadthausquai und Oberem Letten bleibt. Nur beim Limmatschwimmen wird eine Ausnahme gemacht. Dieses fällt in diesem Jahr wegen der Corona-Pandemie aber aus. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/ENNIO LEANZA

Die GLP will das Badeverbot in der Limmat zwischen Stadthausquai und Oberem Letten lockern, um in der Corona-Pandemie mehr Platz für Schwimmerinnen und Schwimmer zu schaffen. Der Regierungsrat winkt jedoch ab. Dieses Anliegen habe der Kantonsrat schon einmal abgelehnt.

Für ausgiebiges Baden und Schwimmen dürfte in diesem Sommer der Platz knapp werden. Einerseits, weil viele Zürcherinnen und Zürcher die Ferien zuhause verbringen. Andererseits, weil die Abstands- und Hygieneregeln die Kapazitäten der Bäder verringern.

Die GLP fragte deshalb in einer Anfrage an den Regierungsrat, ob in dieser Ausnahmesituation nicht das Badeverbot in der Limmat gelockert werden könnte. Mehr Platz zum Baden würde helfen, die Corona-Vorgaben des Bundes einzuhalten.

Nach Ansicht der GLP würde sich als zusätzliche Bade- und Schwimmstrecke jene des traditionellen Limmatschwimmens eignen, also der Abschnitt zwischen Stadthausquai und Oberem Letten.

Regierung unterstützt Idee eigentlich

Der Regierungsrat findet die Idee eigentlich gut. Allerdings will er sich nun nicht erneut mit dem Thema befassen. Denn im Januar 2019 hatte der Kantonsrat genau dieses Anliegen schon einmal abgelehnt.

Damals, als das Coronavirus noch in weiter Ferne war, wollte die GLP einen «Monday Afterwork Swim» einführen, also ein öffentliches Limmatschwimmen jeweils montags nach der Arbeit. Der Kantonsrat erteilte der Idee eines gelockerten Badeverbotes aber eine Abfuhr.

Der Regierungsrat respektiere den demokratischen Entscheid des Parlamentes, schreibt er auf die aktuelle GLP-Anfrage. Er wolle deshalb auf die Prüfung des Anliegens verzichten.

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