Werbung Der Kreisel-Puck von Kloten darf vorerst bleiben

SDA

23.1.2020 - 11:11

Der Klotemer Kreisel-Puck darf bleiben – zumindest so lange, bis der Kreisel ohnehin saniert werden muss. Dies hat das kantonale Tiefbauamt entschieden. Es wollte den riesigen Puck ursprünglich abbrechen, weil es sich dabei um unerlaubte Werbung handle.

Vor rund fünf Jahren hatte der EHC Kloten den fünf Meter grossen Puck zu seinem 80-Jahr-Jubiläum in einem Kreisel aufstellen lassen. Die Baudirektion hatte dies bewilligt – allerdings nur temporär. Danach sollte der Puck wieder weg, weil dies unerlaubte Werbung sei.

Die Stadt Kloten ignorierte jedoch die Frist bis Ende September 2019, weil der Puck inzwischen ein Wahrzeichen geworden sei. Zudem gebe es in unmittelbarer Nähe auch einen Swiss-Kreisel.

Die Baudirektion blieb jedoch dabei und drohte sogar damit, den Puck selber abzubauen und der Stadt Kloten die Rechnung dafür zu schicken. Als Sofortmassnahme deckte die Stadt dann das EHC-Logo ab.

Stadt Kloten freut sich

EVP-Kantonsrat Mark Wisskirchen aus Kloten wollte ebenfalls, dass der übergrosse Puck bleibt. Er gelangte per Anfrage an den Regierungsrat und forderte, dass das Tiefbauamt auf den Abbruch verzichtet. Es sei unverständlich, weshalb sich die Baudirektion derart «in die Bekämpfung eines städtischen Wahrzeichens verbeisst», schrieb er damals in einem Vorstoss.

In der am Donnerstag publizierten Antwort zeigt sich der Regierungsrat nun versöhnlich. Der EHC-Puck sei ein Grenzfall, schreibt er. Offenbar habe er sich über die Jahre zu einem Wahrzeichen entwickelt. Das Tiefbauamt habe den Fall deshalb neu beurteilt und entschieden, den Puck bis auf Weiteres stehen zu lassen.

Diese Regelung gilt nur, bis der Kreisel das nächste Mal instandgesetzt wird. Ob der Puck dann weiter bleibt, ist offen. Die Stadt Kloten reagierte in einer Mitteilung erfreut darüber, dass der EHC-Puck vorerst bleiben kann. Er sei für Kloten von grosser Bedeutung und trage viel zur Identitätsstiftung bei.

Swiss-Kreisel wurde vor 2012 bewilligt

In seiner Antwort erklärt der Regierungsrat auch gleich, weshalb der Swiss-Kreisel, der in der Nähe steht, nie vom Abbruch bedroht war. Das Werbeverbot in Kreiseln gilt im Kanton Zürich seit 2012. Die Bewilligung für den Kreisel mit Swiss-Heckflosse wurde 2011 erteilt, also vor dem Inkrafttreten des Werbeverbots.

Der Kanton duldete aber auch vor 2012 keine übertriebenen Aktionen: Die Swiss wollte ihre Logos eigentlich auch noch rund um den Kreisel platzieren. Dies wurde ihr aber verboten.

Zurück zur Startseite

SDA