Der Zürcher Kantonsrat hat am Montag die Teilrevision des kantonalen Richtplanes in zwei Blöcken durchberaten und genehmigt.
Der Themenblock «Siedlung, Landschaft sowie Öffentliche Bauten und Anlagen» wurde praktisch ohne Diskussion einstimmig verabschiedet. Der Themenblock «Verkehr und Versorgung-Entsorgung» passierte den Rat mit 167 zu 2 Stimmen.
Zu Diskussionen führte die von der Regierung vorgeschlagene Verdoppelung des Volumens einer geplanten Schlacke-Deponie in Gossau. Nach zahlreichen engagierten Voten beschloss der Rat mit 140 zu 31 Stimmen, die Deponie erst dann zu erstellen, wenn die bestehenden Schlacke-Deponien voll seien.
Im weiteren wurde die definitive Umnutzung des Stadtzürcher Kasernenareales im Richtplan festgeschrieben. Der Status wurde von «geplant» auf «bestehend» gewechselt. Die gleiche Anpassung wurde für das Areal der ETH Hönggerberg beschlossen.
Ferner hat der Kantonsrat:
- ein dringliches Postulat von GLP, CVP und FDP ohne Diskussion überwiesen, dass eine Anwohner- und landschaftsverträgliche Linienführung für die SBB-Linie zum Brüttenertunnel im Glatttal fordert.
- die Wahl der Mitglieder der Jugendhilfekommission für die Amtsdauer 2019-2023 einstimmig genehmigt.
- den Soziallastenausgleich im Finanzausgleichsgesetz in zweiter Lesung mit 116 zu 53 Stimmen verabschiedet. Demnach übernimmt der Kanton 70 Prozent der anrechenbaren Kosten der von den Gemeinden ausbezahlten Zusatzleistungen.
- das Gesetz über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess in zweiter Lesung mit 143 zu 27 Stimmen verabschiedet.
- ein dringliches Postulat von FDP und SVP, das die Ansiedlung der «digitalen Kreativbranche» auf dem umgenutzten Kasernenareal forderte, mit 92 zu 81 Stimmen abgewiesen.
- das Mehrwertausgleichsgesetz in zweiter Lesung einstimmig verabschiedet.
- eine Interpellation der FDP, die eine Rückkehr zu stufengerechter Raumplanung forderte, mit Diskussion erledigt.
- ein Postulat der SP zum «altersdurchmischten Wohnen» mit 114 zu 54 Stimmen überwiesen. Die Regierung soll nun aufzeigen, mit welchen Massnahmen die Durchmischung der Altersgruppen in Wohngebieten gefördert werden kann.
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