Der Zürcher Kantonsrat hat am Montag an einer Doppelsitzung:
- von den Jahresberichten 2017 der anerkannten kantonalen kirchlichen Körperschaften und der anerkannten jüdischen Gemeinden Kenntnis genommen.
- mit 157 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen für die Periode 2020-2025 einen Rahmenkredit über 300 Millionen Franken für Beiträge an die fünf anerkannten Religionsgemeinschaften gesprochen. Wie in den vergangenen Jahren unterstützt der Kanton deren Tätigkeiten mit Bedeutung für die ganze Gesellschaft, insbesondere in den Bereichen Bildung, Soziales und Kultur.
- den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung der BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BVS) für das Jahr 2017 mit 150 zu 0 Stimmen genehmigt.
- mit 137 zu 16 das Gesetz über den Jugendschutz bei öffentlichen Filmvorführungen und Trägermedien (JFTG) in zweiter Lesung genehmigt. Der Kantonsrat passte damit das veraltete Filmgesetz aus dem Jahr 1971 an; neu sind insbesondere einheitliche Regelungen beim Jugendschutz vorgesehen.
- mit 154 zu 0 Stimmen in zweiter Lesung beschlossen, das Kantonsratsgesetz dahingehend zu ändern, dass der Kantonsrat neu Anfragen an die obersten kantonalen Gerichte zum Geschäftsgang und zur Geschäftsführung der Justizverwaltung stellen kann. Die Änderung geht auf eine Parlamentarische Initiative der Justizkommission von April 2016 zurück.
- unumstrittene, in der Vernehmlassung durchwegs begrüsste Änderungen in der Gemeindeverordnung gutgeheissen.
- dem Verein "200 Jahre Alfred Escher & Gottfried Keller" für deren Jubiläumsaktivitäten 2019 mit 160 zu 0 Stimmen 1,5 Millionen Franken aus dem Lotteriefonds zugesichert. Einen beantragten Zustupf über 0,5 Millionen Franken für das geplante Musical "Escher - De König von Züri!" hat er aber mit 147 zu 14 Stimmen nicht gewährt.
- einer Änderung des Grundlagenvertrags zwischen dem Kanton Zürich und der Opernhaus Zürich AG zugestimmt, damit die Opernhaus-Rechnungslegung zukünftig nach Swiss GAAP FER erfolgen kann.
- mit 152 zu 14 Stimmen in erster Lesung einer kleinen Änderung im Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs zugestimmt, damit die Betreibungsämter auf verlangten Betreibungsauszügen neu auch das Zuzugs- und das Wegzugsdatum vermerken.
- mit 154 zu 0 Stimmen eine kleine Änderung im Universitätsgesetz in zweiter Lesung bewilligt, um eine vorgenommene Reorganisation der Verwaltungsdirektion abzubilden. Die bisherige Verwaltungsdirektion Finanzen, Personal und Infrastruktur wurde in eine Direktion für Immobilien und Betrieb sowie eine Direktion für Personal und Finanzen aufgeteilt.
- ein EDU-Postulat abgeschrieben, das eine Bestrafung "von Chaoten und Verbrechern in Saubannerzügen" gefordert hatte. Der Regierungsrat hatte keinen weitergehenden Handlungsbedarf gesehen: Die Kantonspolizei unternehme alles, um im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel mit intensiv geschultem Personal und modernem Material gegen Gewaltexzesse und Ausschreitungen im Rahmen von Kundgebungen gewappnet zu sein. Der Antrag der EDU, die Regierung zu einem Zusatzbericht zu veranlassen, scheiterte mit 54 zu 113 Stimmen.
- sich in erster Lesung mit 108 zu 61 Stimmen für eine Änderung des Sozialhilfegesetzes ausgesprochen, wonach Auflagen und Weisungen nicht mehr selbständig anfechtbar sind. Sozialhilfeleistungen können mit Auflagen und Weisungen verbunden werden, die sich auf die "richtige Verwendung der Beträge beziehen". Die Gesetzesänderung geht auf eine Parlamentarische Initiative (PI) von SVP, GLP und FDP zurück. Die Schlussabstimmung findet zu einem späteren Zeitpunkt statt.
- mit 100 zu 68 Stimmen in erster Lesung eine Anpassung des Sozialhilfegesetzes unterstützt, damit während einer Ausbildung auf Tertiärstufe nur noch in Ausnahmefällen wirtschaftliche Hilfe gewährt wird und ausbildungsbedingte Kosten übernommen werden. Die Anpassung war in einer PI von SVP, GLP und FDP angeregt worden. Die Schlussabstimmung findet später statt.
- eine von EDU, SVP und BDP mittels PI angeregte Sozialhilfegesetz-Änderung mit dem Titel "keine Besserstellung von Sozialhilfebezügern gegenüber Arbeitenden" mit 102 zu 60 Stimmen abgelehnt.
- mit 147 zu 0 Stimmen die Abrechnung für die Um- und Neubauten im Übungsdorf des Ausbildungszentrums Andelfingen für Zivilschutz, Feuerwehr und Polizei genehmigt. Mit Ausgaben von 20,91 Millionen Franken wurde der bewilligte Kredit um 0,64 Millionen unterschritten.
- mit 56 Stimmen eine PI nicht vorläufig unterstützt, mit der im Volksschulgesetz eine zusätzliche personelle Unterstützung im ersten Kindergarten-Semester verankert werden soll. Die eintretenden Kinder werden immer jünger, da brauche es aus entwicklungspsychologischer Sicht auch mehr Betreuung, begründeten EVP und SP ihren Vorstoss. Für eine vorläufige Unterstützung wären 60 der 180 möglichen Stimmen notwendig gewesen.
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