Steuertricks Drei Deutsche wegen Wirtschaftsspionage vor Zürcher Gericht

SDA

22.3.2019 - 13:28

Die Cum-Ex-Geschäfte des Deutschen Drogerie-Königs Erwin Müller werden am Dienstag Thema vor dem Bezirksgericht Zürich: Drei Deutsche müssen sich wegen Wirtschaftsspionage verantworten, weil sie geheime Daten der Bank J. Safra Sarasin weitergegeben haben sollen.

Der 86-jährige Erwin Müller steht längst auf der Forbes-Liste der reichsten Menschen der Welt. Seine Drogeriefachmärkte, von denen es auch in der Deutschschweiz über ein Dutzend gibt, machten ihn zum mehrfachen Milliardär.

Für die Verwaltung dieses Vermögens engagierte Müller unter anderem die Schweiz Bank J. Safra Sarasin. Diese riet ihm vor einigen Jahren, in den Luxemburger Sheridan-Fonds zu investieren. Über diesen Fonds wurden schwer durchschaubare Aktientransaktionen abgewickelt, so genannte Cum-Ex-Geschäfte.

Dabei wurden Erstattungen auf Kapitalertragssteuern mehrfach vom Deutschen Fiskus zurückgefordert. Dies wurde mit Aktientransaktionen rund um den Stichtag für Dividendenzahlungen möglich – und brachte den Staat im Laufe der Jahre um Milliarden. Cum-Ex-Geschäfte wurden deshalb in Deutschland 2012 verboten, der Sheridan-Fonds brach daraufhin zusammen.

Falsch beratener Drogerie-König

Mit dem Zusammenbruch des Fonds war auch Müllers Geld weg. Er forderte deshalb Schadenersatz von der Bank J. Safra Sarasin – und erhielt Recht. Das Landgericht Ulm entschied 2017, dass die Bank ihm 45 Millionen Euro zurückzahlen muss, weil sie den Drogerie-König falsch beraten habe. Der 86-jährige Müller beteuerte stets, dass er nicht gewusst habe, in was er da investiere.

Gewonnen wurde der Prozess vor allem deshalb, weil Müllers Anwalt Eckart Seith in den Besitz von geheimen Bank-Unterlagen kam und diese im Prozess auch verwendete. Darunter war etwa ein von der Bank in Auftrag gegebenes Gutachten, das belegt, dass J. Safra Sarasin den Drogerie-König tatsächlich falsch beraten hatte.

Seith muss sich wegen der Verwendung dieser brisanten Unterlagen nun vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Verurteilung wegen wirtschaftlichem Nachrichtendienst, also Wirtschaftsspionage, und dafür eine Freiheitsstrafe von 3,5 Jahren – unbedingt. Der Anwalt soll die Strafe somit absitzen.

Bundesverdienstkreuz oder Gefängnis

Während Seith in der Schweiz mit einem Bein im Gefängnis steht, hat er in Deutschland den Status eines Whistleblowers. Er habe mitgeholfen, einen der grössten Steuerskandale aufzudecken, den es in der Bundesrepublik je gab. Eine Bürgerbewegung fordert für ihn sogar das Bundesverdienstkreuz.

Angeklagt sind neben Seith auch seine Informanten, beide ehemalige Mitarbeiter der Bank J. Safra Sarasin. Der Drahtzieher, ebenfalls Deutscher, galt intern schon lange als Kritiker der umstrittenen Cum-Ex-Geschäfte. Zusammen mit seinem Kollegen, auch er deutscher Staatsbürger, kontaktierte er Müllers Anwalt, traf sich mit ihm und arrangierte die Übergabe der Dokumente.

Dies tat er jedoch nicht ganz uneigennützig: Als Gegenleistung für diese Unterlagen sollten er und sein Kollege 1 Prozent der erstrittenen Prozessentschädigung erhalten, also 450'000 Euro, welche die beiden Beschuldigten unter sich aufteilen wollten.

Für die Zürcher Staatsanwalt ist dies klar ein Fall von wirtschaftlichem Nachrichtendienst und eine Verletzung des Geschäftsgeheimnisses. Für den Drahtzieher fordert die Anklage 3 Jahre und 10 Monate Freiheitsstrafe unbedingt, wovon er aber schon 6 Monate in Untersuchungshaft abgesessen hat.

Folgt das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, müsste er also noch weitere 3 Jahre und 4 Monate hinter Gitter. Der Mittäter soll etwas milder bestraft werden: Ihm blühen 3 Jahre Freiheitsstrafe, wovon er aber nur ein Jahr absitzen müsste. Die restlichen 2 Jahre würden als Bewährungsstrafe ausgesprochen.

Am Dienstag geht es also vor allem um die Frage, ob auch Informationen über illegale Praktiken als schützenswert gelten oder ob es rechtens war, diese herauszugeben und zu verwenden. Wie lange der Prozess dauert, ist noch unklar.

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