Volksinitiative Dübendorfer Amtszeitbeschränkungs-Initiative für ungültig erklärt

leph, sda

5.12.2023 - 14:48

Behördenmitglieder von Dübendorf müssen den Platz auch künftig nicht nach 12 Jahren räumen. Das Verwaltungsgericht hat eine Volksinitiative mit dieser Forderung für ungültig erklärt. (Symbolbild)
Behördenmitglieder von Dübendorf müssen den Platz auch künftig nicht nach 12 Jahren räumen. Das Verwaltungsgericht hat eine Volksinitiative mit dieser Forderung für ungültig erklärt. (Symbolbild)
Keystone

Das Verwaltungsgericht hat eine kommunale Volksinitiative für eine Amtszeitbeschränkung in Dübendorf für ungültig erklärt. Die Initiative forderte eine Amtszeitbeschränkung von 12 Jahren für Behördenmitglieder der Stadt. Dies verstösst laut Gericht aber gegen übergeordnetes Recht.

Keystone-SDA, leph, sda

Das Verwaltungsgericht gab dem Dübendorfer Stadtrat Recht, der die Initiative ebenfalls schon für ungültig erklärt hatte. Das Urteil wurde am Dienstag publiziert.

Die Anfang Jahr eingereichte Initiative mit dem Titel «12 Jahre sind genug! Initiative zur Beschränkung der Amtszeit für gewählte Behördenmitglieder» forderte eine Änderung der Gemeindeordnung. Dort sollte festgehalten werden, dass gewählte Behördenmitglieder höchstens drei Legislaturen, also 12 Jahre, absolvieren dürfen.

Kein Spielraum für Gemeinden

Laut dem Urteil des Verwaltungsgerichts ist das Stimm- und Wahlrecht in den Gemeinden weitgehend durch die Kantonsverfassung und das kantonale Gesetz über die politischen Rechte geregelt. In einzelnen Punkten wird den Gemeinden dabei Spielraum eingeräumt.

Bei der Frage der Amtszeitbeschränkung jedoch nicht. Eine solche kann deshalb nicht auf kommunaler Ebene erlassen werden. Der Entscheid des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Er kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.