Der Kanton Zürich passt die Ferienregelung für das kantonale Personal an. Neu erhalten auch Mitarbeitende im Alter von 21 bis 49 Jahren eine fünfte Ferienwoche.
Mehr Ferien bekommen das Staatspersonal sowie die Volkschullehrerinnen und -lehrer. Somit haben neu alle Kantonsangestellte Anspruch auf mindestens fünf Ferienwochen.
Die Änderung gilt per Anfang 2020, wie der Regierungsrat am Donnerstag mitteilte. Der Kanton passe damit seine Feienregelung den Standards vieler privatwirtschaftlicher und öffentlicher Arbeitgeber an.
Unter dem Strich erhalten die 21- bis 49-Jährigen drei Ferientage mehr. Zusätzlich werden die bisher über den Jahreswechsel gewährten zwei Brückentage neu in den Ferienanspruch integriert.
Kompensieren muss das Kantonspersonal die zusätzliche Ferienwoche nicht. Der Regierungsrat verzichtet somit auf die ursprünglich vorgesehene Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit um eine halbe Stunde auf 42,5 Stunden. Diese Erhöhung war in der Vernehmlassung breit kritisiert worden.
Mehrkosten bei der Volksschule
Grundsätzlich will der Regierungsrat wegen der Änderung keine zusätzlichen Stellen schaffen. Nicht vermeiden lassen wird sich das aber bei der Volksschule. Gerechnet wird mit Mehrkosten von 7,5 Millionen Franken für den Kanton und 22,7 bis 29,7 Millionen Franken für die Gemeinden.
Die Personalverbände VPV und VPOD zeigten sich über die zusätzliche Ferienwoche «sehr erfreut». Der Entscheid entspreche weitgehend deren langjähriger Forderung. Gewinner seien alle: Der Kanton Zürich werde als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen und die Angestellten und die Lehrpersonen erhielten mehr Ferien.
Im Hinblick auf die langjährigen guten Abschlüsse des Kantons Zürich sei die Erhöhung der Ferientage allerdings überfällig gewesen, schreiben die Verbände. Die Wertschätzung gegenüber dem Personal habe lange auf sich warten lassen.
Wermutstropfen Mittelschulen
Als Wermutstropfen bezeichnen sie die Situation der Lehrpersonen der Mittelschulen, Fachhochschulen und Berufsschulen. Deren Ferienanspruch werde nicht angepasst.
Die Begründung des Regierungsrates, diese Berufsgruppen hätten keinen Berufsauftrag mit Jahresarbeitszeit, finden VPV und VPOD unverständlich. Auch die Verbände der Lehrpersonen und der Verband der Schulleitenden finden die Argumentation «nicht haltbar».
Beim Mittelschullehrpersonenverband stösst die Ausklammerung der Mittel-, Berufs- und Fachhochschulen auf «absolutes Unverständnis». Das Signal an die betroffenen Lehrpersonen lasse jegliche Wertschätzung vermissen. Über eine Senkung der Lektionenzahl hätte der Regierungsrat durchaus auch an diesen Schulen eine Anpassung vornehmen können, findet der Verband.
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