Öffentlicher Verkehr Einlagen in den Verkehrsfonds werden nun doch nicht gesenkt

SDA

11.11.2019 - 09:48

Nun ist es auch für den Zürcher Regierungsrat klar: Die jährlichen Einlagen in den Verkehrsfonds werden nicht von 70 auf 55 Millionen Franken gesenkt. Eine Vernehmlassung habe Klarheit über den Volkswillen gebracht, teilte der Regierungsrat am Montag mit.

Das Stimmvolk hatte nämlich mit 67 Prozent Nein-Stimmen-Anteil im Juni 2018 eine Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personenverkehr abgelehnt. Die vom Kantonsrat beschlossene Version beinhaltete nicht nur die Kürzung der Mindesteinlage auf 55 Millionen, sondern auch eine Spezialregelung für die Jahre 2017 bis 2019.

Gemäss dieser Regelung wären in den entsprechenden Jahren nur noch 20 Millionen Franken jährlich in den kantonalen Verkehrsfonds eingezahlt worden. Diese Beiträge hätten bis 2037 kompensiert werden müssen. Diese Änderung war ebenfalls Teil des vom Kantonsrat damals beschlossenen Sparprogramms.

Für den Regierungsrat war bei dieser Ausgangslage unklar, ob sich die Stimmberechtigten grundsätzlich gegen eine Kürzung oder lediglich gegen diese Spezialregelung ausgesprochen hatten, teilte er im Mai mit und startete umgehend eine Vernehmlassung. Diese brachte nun Klarheit.

Da nun auf eine Gesetzesänderung verzichtet werde, müsse die Verkehrsfondseinlage mit dem nächsten konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) wieder auf 70 Millionen Franken angehoben werden, heisst es in der Mitteilung vom Montag.

Mehrheit gegen Senkung

Insgesamt gingen 111 Stellungnahmen ein. 58 lehnten die Gesetzesänderung ab. 16 davon fanden jedoch lediglich den Zeitpunkt der Vorlage ungeeignet. Die restlichen Stellungnahmen argumentierten insbesondere, der öffentliche Verkehr benötige vor allem angesichts der Bevölkerungsentwicklung, des technologischen Wandels und der vermehrten Digitalisierung sowie der klima- und verkehrspolitischen Zielsetzungen zunehmend finanziellen Handlungsspielraum.

40 Teilnehmende stimmten der Vorlage zu. Die übrigen 13 verzichteten auf eine Stellungnahme. Insbesondere die Gemeinden und die im Kantonsrat vertretenen Parteien äusserten sich mehrheitlich ablehnend.

Der kantonale Verkehrsfonds wurde geschaffen, um Infrastrukturausbauten für den öffentlichen Verkehr im Kanton Zürich zu finanzieren. Seit 2016 werden alle Ausbauten der Eisenbahninfrastruktur aus dem nationalen Bahninfrastrukturfonds (FABI) finanziert.

Weiterhin aus dem Verkehrsfonds finanziert werden Investitionen für den Ausbau von Trams, Stadtbahnen und Trolleybussen sowie Amortisationen von früher getätigten Investitionen.

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