Coronavirus – SchweizFristenstillstand für Volksbegehren im Kanton Zürich
SDA
20.4.2020 - 15:25
Der Kanton Zürich führt während der Corona-Pandemie einen Fristenstillstand ein bei kantonalen und kommunalen Volksbegehren und Wahlen. Der Kantonsrat bewilligte am Montag eine entsprechende Notverordnung der Regierung.
Der kantonale und kommunale Fristenstillstand wurde mit 156 zu 3 Stimmen analog zur vergleichbaren Regelung auf Bundesebene beschlossen. Mit dem Fristenstillstand soll die demokratische Mitwirkung der Bevölkerung gesichert werden.
Weil wegen der «Social Distancing»-Vorgaben keine Unterschriften gesammelt werden können, stehen nun die Fristen für die Einreichung von kantonalen und kommunalen Volksbegehren und Referenden still. Auch die Fristen für die Behandlung von Initiativen wurden eingefroren, ebenso wie Fristen zur Einreichung von Wahlvorschlägen.
Kritisiert wurde, dass der Stillstand der Frist zur Einreichung von Referenden an eine Bedingung geknüpft ist: Referendumswillige müssen dem zuständigen Organ, etwa dem Gemeindevorstand, spätestens fünf Tage nach der Veröffentlichung des referendumspflichtigen Beschlusses den Willen signalisieren, Unterschriften sammeln zu wollen.
Die Verordnung tritt rückwirkend auf den 21. März 2020 in Kraft. Sie gilt, so lange die Verordnung des Bundes über den Fristenstillstand bei eidgenössischen Volksbegehren in Kraft ist.
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