StiftungenGemeinden sollen die Stiftungsaufsicht dem Kanton überlassen können
SDA
3.9.2020 - 11:06
Zürcher Gemeinden sollen die Aufsicht über ihre Stiftungen dem Kanton überlassen können, wenn sie diese nicht selbst wahrnehmen wollen. Der Regierungsrat hat beim Kantonsrat einen entsprechenden Antrag gestellt.
Die Gemeinden sollen die Aufsicht der öffentlich-rechtlichen BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BVS) übergeben können, wie der Regierungsrat am Donnerstag mitteilte. Dafür müssen das Gesetz über die BVG- und Stiftungsaufsicht sowie das Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch angepasst werden.
Laut Regierungsrat sind die Anpassungen nötig, weil die Professionalisierung im Stiftungsbereich und die fachlichen Anforderungen an die Sitftungsaufsicht in den letzten Jahren gestiegen sind. Bisher ist die Aufsicht mehrheitlich dreistufig auf Kanton, Bezirke und Gemeinden aufgeteilt. Allerdings üben nur 50 der 166 Gemeinden im Kanton überhaupt eine Stiftungsaufsicht aus. Eine Harmonisierung wird gemäss Regierungsrat von den Gemeinden begrüsst.
Im Kanton Zürich gibt es über 2000 Stiftungen, rund 600 unterstehen der Aufsicht der BVS. Die Gemeinden und Bezirke beaufsichtigen insgesamt über 400 Stiftungen. Der Rest untersteht der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht.
Laut Regierungsrat wird die Erweiterung der Aufsicht für die BVS, die gebürenfinanziert ist, kostenneutral sein. Bei den Gemeinden fallen Gebühreneinnahmen weg, dafür wird beim Aufwand gespart. Ein Wechsel von Gemeinde- zu BVS-Aufsicht soll sich bei den Stiftungen «höchstens geringfügig» auf die Kosten niederschlagen.
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