Coronavirus – Schweiz Gleiche Ausfallentschädigung für alle Anbieter von Kinderbetreuung

kl, sda

21.10.2021 - 10:15

Öffentlich-rechtliche und private Anbieter von Kinderbetreuung sollen bei der Corona-Ausfallentschädigung gleich behandelt werden. (Symbolbild)
Öffentlich-rechtliche und private Anbieter von Kinderbetreuung sollen bei der Corona-Ausfallentschädigung gleich behandelt werden. (Symbolbild)
Keystone

Alle Anbieter von familienergänzender Kinderbetreuung im Kanton Zürich sollen eine Entschädigung für Ausfälle während der ersten Coronawelle bekommen, nicht nur private. Der Regierungsrat beantragt ein Gesetz, das auch die öffentlich-rechtlichen Anbieter berücksichtigt.

Keystone-SDA, kl, sda

Ursprünglich sah die bundesrätliche Covid-19-Verordnung vor, private Kindertagesstätten, Tagesfamilienorganisationen und Angebote der schulergänzenden Betreuung für entgangene Betreuungsbeiträge der Eltern für die Zeit vom 17. März bis 17. Juni 2020 zu entschädigen, wie der Regierungsrat am Donnerstag mitteilte.

Nach einen Motion im Nationalrat wurde das Covid-19-Gesetz vom 19. März 2021 ergänzt und der Bund beteiligt sich auch zu 33 Prozent an den Finanzhilfen, die die Kantone an Kinderbetreuungseinrichtungen ausgerichtet haben, die von der öffentlichen Hand geführt werden.

Mit diesem Bundesgesetz haben die öffentlich-rechtlichen Institutionen jedoch noch keinen Anspruch auf eine Ausfallentschädigung. Dafür braucht es ein kantonales Gesetz, das nun geschaffen werden soll. Grundsätzlich soll gelten, dass private und von der öffentlichen Hand geführte Institutionen gleich behandelt werden.

Voraussetzung für die kantonalen Finanzhilfen ist, dass sich der Bund beteiligt. Das kantonale Gesetz soll deshalb nur gelten, wenn das Covid-19-Gesetz in der Volksabstimmung vom 28. November angenommen wird und ausreichend Zeit für die Umsetzung bleibt, wie es in der Mitteilung heisst.