Bezirksgericht Züich Illegale Bordelle – «Huren-Heiko» bleibt schuldig

SDA/phi

26.6.2019 - 12:29

Zürich zu privat: Bewohner machen Front gegen Heiko S.
Zürich zu privat: Bewohner machen Front gegen Heiko S.
Bild: Keystone

Zürcherin vermietet Wohnung unter – «Huren-Heiko» macht kurzerhand einen Puff daraus: Das Bezirksgericht hat den Schuldspruch nun bestätigt, die Geldstrafe aber halbiert.

Der als «Huren-Heiko» bekannte deutsche Bordellbetreiber ist vom Bezirksgericht Zürich wegen illegaler Bordelle in Wohnungen in der Stadt Zürich schuldig gesprochen worden. Gleichzeitig reduzierte das Gericht eine vom Statthalteramt verhängte Geldbusse um mehr als die Hälfte.

«Huren-Heiko» war im Juli 2018 vom Statthalteramt des Bezirks Zürich wegen der «Betreibung der Salonprostitution ohne die erforderliche Bewilligung» in rund einem Dutzend Fällen mit einer Busse von 9'000 Franken bestraft worden.

Dagegen erhob der 47-Jährige Einsprache beim Bezirksgericht Zürich. Er bestritt, in den angemieteten Wohnungen Bordelle betrieben zu haben und auch nicht gewusst zu haben, dass sich die jeweiligen Untermieterinnen prostituierten. Damit blitzte er aber vor dem Bezirksgericht ab, wie dieses am Mittwoch mitteilte. Das Gericht bestätigte den Hauptvorwurf der illegalen Salonprostitution.

Urteil bestätigt, aber Freispruch im Nebenvorwurf

Die Richter erachteten es als erwiesen, dass alle von «Huren-Heiko» angemieteten Zürcher Wohnungen zur Ausübung der Prostitution genutzt wurden. Von diesen unzulässigen Umständen habe der Mann zumindest gewusst. Gleichzeitig könne er sich nicht auf eine Ausnahmeregelung für Kleinstsalons berufen, welche Bordelle mit maximal zwei Prostituierten von der Bewilligungspflicht befreit.

In diesem Haus an der Zürcher Badenerstrasse gab es mehr Verkehr, als den Anwohnern lieb war.
In diesem Haus an der Zürcher Badenerstrasse gab es mehr Verkehr, als den Anwohnern lieb war.
Bild: Keystone

Dies weil in den einzelnen Liegenschaften «zahlreiche verschiedene Prostituierte» arbeiteten und «meist mehrere Liegenschaften gleichzeitig» genutzt wurden.

Freigesprochen wurde der Deutsche hingegen in einem Nebenpunkt. «Mangels einer genügenden Beweislage» sprach ihn das Bezirksgericht frei vom Vorwurf des Verstosses gegen die Verordnung zum freien Personenverkehr. Der Sachverhalt sei «zu wenig detailliert umschrieben gewesen», um darauf eine Verurteilung stützen zu können.

Als Untermieter Bordell eingerichtet

Wegen des teilweisen Freispruches reduzierte das Gericht die Busse von 9'000 Franken auf 3'800 Franken. Es berücksichtigte dabei auch den Umstand, dass es sich bei der Busse bereits um eine Zusatzstrafe handelt. «Huren-Heiko» war bereits 2017 hoch gebüsst worden.

Der Ingenieur hatte damals im Zürcher Unterland Wohnungen zu illegalen Bordellen umfunktioniert. «Mädchen-WGs» nannte er diese Betriebe. In die Schlagzeilen kam der Bordell-Betreiber erstmals, weil er eine seiner «Mädchen-WGs» in der Wohnung einer Zürcherin eingerichtet hatte, die für einen Sprachaufenthalt auf Hawaii war. Sie hatte ihm die Wohnung möbliert untervermietet und wusste von nichts.

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