Coronavirus – Schweiz Impfgegner muss wegen Apfelschorle-Angriff im November vor Gericht

fn, sda

11.7.2022 - 12:21

Kurz darauf griff der Angreifer zur Apfelschorle-Flasche. Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli (SVP) am 21. August 2021 bei der Einweihung des Impfbusses in Gossau. (Archivbild)
Kurz darauf griff der Angreifer zur Apfelschorle-Flasche. Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli (SVP) am 21. August 2021 bei der Einweihung des Impfbusses in Gossau. (Archivbild)
Keystone

Der Impfgegner, der die Zürcher Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli (SVP) bei der Eröffnung des Impfbusses im August 2021 mit Apfelschorle überschüttet hatte, muss in Hinwil vor Bezirksgericht. Die Verhandlung ist auf den 8. November angesetzt.

Keystone-SDA, fn, sda

Bei der Einweihung des ersten Impfbusses im Kanton Zürich am 21. August 2021 in Gossau gab es gehässige Szenen: Rund zwei Dutzend Impfgegner hatten sich zum Teil lautstark mit Zwischenrufen bemerkbar gemacht und versuchten, den Anlass zu stören.

Zum Eklat kam es, als ein 44-jähriger Schweizer Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli (SVP) mit Apfelschorle überschüttete. Sie blieb unverletzt. Der Angreifer rannte weg und konnte kurz darauf von der Polizei gestoppt werden. Bei der Verhaftung wurde allerdings ein Polizist in Zivil verletzt.

Am Tag nach dem Vorfall war der Mann wieder auf freiem Fuss. Die Staatsanwaltschaft bestrafte ihn daraufhin per Strafbefehl wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte.

Diese Strafe will er jedoch nicht akzeptieren, weshalb der Fall im November nun vor Gericht kommt. Weil die Eröffnung des Impfbusses in Gossau stattfand, ist das Bezirksgericht Hinwil dafür zuständig.