Gleichstellung Kanton nimmt Lohngleichheit verstärkt unter die Lupe

SDA

10.9.2020 - 10:53

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: Grössere Arbeitgeber in der Schweiz müssen Lohngleichheitsanalysen durchführen. (Symbolbild)
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: Grössere Arbeitgeber in der Schweiz müssen Lohngleichheitsanalysen durchführen. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Der Regierungsrat hat festgelegt, wie die neuen Lohngleichheitsanalysen in der kantonalen Verwaltung umgesetzt werden. Die Regelung geht dabei über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus.

Der Kanton analysiere nicht nur die Verwaltung als Ganzes, sondern auch zwei weitere Ebenen, nämlich jede Direktion und die Staatskanzlei sowie Verwaltungseinheiten mit mehr als 100 Angestellten.

Zudem sollen die Lohngleichheitsanalysen alle vier Jahre durchgeführt werden, unabhängig davon, ob die Lohngleichheit bei der letzten Analyse eingehalten wurde oder nicht.

Bund schreibt Analysen vor

Die Änderung des Gleichstellungsgesetzes des Bundes trat am 1. Juli in Kraft. Private Unternehmen, aber auch der Bund, die Kantone und die Gemeinden sind nun verpflichtet, Lohngleichheitsanalysen durchzuführen und deren Ergebnisse zu veröffentlichen.

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