Geldwäscherei Kantonspolizei Zürich entdeckt 123 Geldwäscher

SDA

5.12.2019 - 11:10

Bei einer internationalen Aktion hat die Zürcher Kantonspolizei 123 «Money Mules» entdeckt, die Geld für kriminelle Organisationen gewaschen haben. (Symbolbild)
Bei einer internationalen Aktion hat die Zürcher Kantonspolizei 123 «Money Mules» entdeckt, die Geld für kriminelle Organisationen gewaschen haben. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/GAETAN BALLY

Bei einer internationalen Aktion gegen illegale Finanzaktionen hat die Kantonspolizei Zürich 123 sogenannte «Money Mules» also «Geldesel» entdeckt. Diese hatten Gelder in der Höhe von über 2,7 Millionen Franken gewaschen.

Die von den Ermittlern als «Money Mules» bezeichneten Finanzagenten werden von kriminellen Organisationen als Geldwäscher angeworben, wie die Kantonspolizei am Donnerstag mitteilte. Sie erhalten illegale Gelder auf ihre privaten Bankkonten und transferieren diese dann physisch oder elektronisch weiter.

Die illegalen Geldtransaktionen dienen der Finanzierung der organisierten Kriminalität, unter anderem im Zusammenhang mit Drogenhandel, Menschenhandel und Online-Betrug. Bislang konnten 41 der 123 Geldesel identifiziert werden. Gegen sie wurde ein Strafverfahren wegen Geldwäscherei eröffnet.

«Zu gut um wahr zu sein»

Um «Money Mules» anzulocken, schalten kriminelle Organisationen attraktiv klingende Jobangebote, die mit hohem Gehalt, Arbeit von zuhause und Flexibilität werben, wie die Kantonspolizei schreibt. Die Jobangebote erscheinen auf den üblichen Stellenvermittlungsplattformen.

Dass die Jobsuchenden dazu eingesetzt werden sollen, Gelder zu waschen, die aus kriminellen Aktivitäten stammen, ist meistens nicht ersichtlich. Doch auch Unwissende können aus strafrechtlicher Sicht für die Mithilfe zur Geldwäscherei belangt werden, wenn sie ihr Konto für die Verschiebung von Geldern zur Verfügung stellen.

Mit einer «Money Muling»-Kampagne soll die Öffentlichkeit gewarnt werden. Die Polizei rät misstrauisch zu sein: «Wenn etwas zu gut ist, um wahr zu sein, ist es das auch nicht.» Ausserdem würden seriöse Firmen niemals vertrauliche Daten per E-Mail anfordern oder verlangen, dass das Privatkonto für den Zahlungsverkehr des Geschäfts zur Verfügung gestellt werde.

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