Gewässer Kantonsrat beschliesst Schutz-Klausel für Villen-Besitzer am See

SDA

29.1.2018 - 18:15

Mehr Schutz für Villen-Besitzer am Zürichsee - keine Chance für die Ratslinke: Die bürgerliche Mehrheit im Zürcher Kantonsrat hat sich am Montag bei der Beratung des Wassergesetzes auf ganzer Linie durchgesetzt. Die Linke sprach von einem "wild gewordenen Bürgertum".

Nicht einmal Baudirektor Markus Kägi wollte das Eigentum der See-Anwohner so stark schützen. Doch der SVP-Regierungsrat konnte sich gegen die bürgerliche Ratshälfte nicht mehr durchsetzen. Sie setzte einen Passus durch, der die Rechte von Konzessionsland-Besitzern besonders stärkt.

Konzessionsland sind jene Uferzonen, die im 19. und frühen 20. Jahrhundert aufgeschüttet wurden, um zusätzliche Fläche zu erhalten. Bewohnt werden diese Parzellen heute mehrheitlich von Gutbetuchten.

Der Rat führte nun einen zusätzlichen Schutz für Besitzer dieser Flächen ein: Nutzungsbeschränkungen sind fast unmöglich, der Zugang zum See für die Öffentlichkeit ebenso. Zudem müssen die Landbesitzer entschädigt werden, sollte ihre Parzelle doch einmal wegen eines Projekts an Wert verlieren.

Für Kägi war vor allem letzteres ein Verstoss gegen die Rechtsgleichheit und damit bundesrechtswidrig. Denn andere Landbesitzer, die nicht an privilegierter Lage am See wohnen, haben keinen solchen Eigentumsschutz.

Hochwasserschutz Ja

Auch beim Hochwasserschutz setzten sich die Bürgerlichen auf ganzer Linie durch: Sie ergänzten das Wassergesetz um den Passus, dass der Hochwasserschutz das Grundeigentum "grösstmöglich schonen" müsse.

Hochwasserschutz nütze allen und stehe auch nicht zur Debatte, sagte SVP-Kantonsrat Hans Heinrich Raths (Pfäffikon), selber Hauseigentümer. Aber die linke Ratsseite übertreibe es. "Sie wollen einfach links und rechts eines Gewässers möglichst zehn Meter ausscheiden." Es brauche doch Augenmass.

Die Bürgerlichen setzten auch durch, dass Gebäude, die durch Hochwasser beschädigt wurden, an gleicher Stelle wieder aufgebaut werden dürfen. Für die SP und die Grünen ist dieser Zusatz etwa so intelligent, wie wenn man "einen Ersatzneubau in lawinenbedrohtem Gebiet bewilligt".

Die linke Ratsseite wurde zunehmend konsterniert. "Wir sehen ein wild gewordenes Bürgertum, das nicht einmal auf den eigenen Baudirektor hört", sagte AL-Kantonsrat Markus Bischoff (Zürich). Thomas Forrer (Grüne, Erlenbach) war gleicher Meinung. "Die Bauern- und Hauseigentümerlobby hat so lange an diesem Gesetz herumgeschraubt, bis ihre Interessen wasserdicht geschützt waren."

Kritik am Trinkwasser-Paragraphen

Das Wassergesetz wurde am Montag noch nicht fertig diskutiert. Die Debatte wird in einer Woche fortgesetzt. Ein besonderer Knackpunkt wird dann der Paragraph, der privaten Investoren ermöglichen soll, sich an der Trinkwasserversorgung von Gemeinden zu beteiligen. Für die Linke ist damit eine rote Linie überschritten.

Das neue Wassergesetz soll Regelwerke aus den 1970er- und 1990er-Jahren ersetzen und unter anderem die rechtliche Situation am Zürichsee und den Hochwasserschutz regeln.

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