Zürich Kantonsrat will Trinkwasserversorgung nicht Privaten überlassen

fn, sda

3.10.2022 - 17:14

Die Trinkwasserversorgung im Kanton Zürich darf nicht Privaten überlassen werden: Der Kantonsrat hat dies in erster Lesung im neuen Wassergesetz verankert. (Symbolbild)
Die Trinkwasserversorgung im Kanton Zürich darf nicht Privaten überlassen werden: Der Kantonsrat hat dies in erster Lesung im neuen Wassergesetz verankert. (Symbolbild)
Keystone

Nach der Niederlage an der Urne hat der Kantonsrat am Montag einen zweiten Anlauf für ein Wassergesetz genommen. Neu ist im «Wassergesetz 2.0» vor allem ein explizites Privatisierungsverbot der Wasserversorgung. Dies hat der Rat in erster Lesung beschlossen.

3.10.2022 - 17:14

Die Versorgung mit Trinkwasser soll nicht Privaten überlassen werden – auf diesen Grundsatz konnten sich am Montag alle einigen, auch die Bürgerlichen. Der Rat segnete deshalb in erster Lesung eine Gesetzes-Neuauflage ohne diese Knacknuss ab.

Neu heisst es im Wassergesetz, dass die «Ausgliederung auf juristische Personen nur zulässig ist, wenn eine oder mehrere Gemeinden über das ganze Kapital oder alle Stimmrechte» verfügen. Ausnahmen gibt es für Genossenschaften, die in Gemeinden bereits heute für die Trinkwasserversorgung zuständig sind.

Der «Killerparagraf» fehlt

Die mögliche Privatisierung der Wasserversorgung war im Jahr 2019 ausschlaggebend dafür, dass das Volk das erste Wassergesetz bachab schickte. Es war eine herbe Schlappe für die Bürgerlichen.

Damals war das Parlament bürgerlich und das Gesetz entsprechend eigentümerfreundlich und wenig ökologisch. Mittlerweile überwiegt Links-Grün, im zweiten Anlauf fehlt deshalb der «Killerparagraf».

Neben der möglichen Wasserprivatisierung war es auch eine «Extrawurst» für Seeanstösser, welche vielen Stimmberechtigten im Jahr 2019 sauer aufstiess. Seeanwohner hätten mit dem ersten Gesetz einen speziellen Eigentumsschutz genossen, was einen Seeuferweg zusätzlich erschwert hätte. Auch diese «Extrawurst» ist gestrichen.

Bauern könnten Ackerland verlieren

Gegen die überarbeitete Version des Wassergesetzes war in der ersten Lesung einzig die SVP. Sie kritisierte, dass Ökologie jetzt vor den Schutz des Grundeigentums gestellt werde.

So könnten etwa Bauern wegen Revitalisierungen und Hochwasserschutzmassnahmen wertvolles Ackerland verlieren. Dies sei falsch und gefährde die Nahrungsmittelversorgung. Menschen könnten nun mal nicht grasen, sagte Martin Hübscher (SVP, Wiesendangen), der selber Landwirt ist.

Die zweite Lesung mit Schlussabstimmung findet in voraussichtlich vier Wochen statt. Dass ein zweites Mal das Referendum ergriffen wird und die Vorlage vors Volk kommt, ist unwahrscheinlich.

Im Wassergesetz werden Gewässerschutz, Hochwasserschutz und Trinkwasserversorgung geregelt.

fn, sda