Kulturförderung Kulturleitbild 2020-2023: Zürich soll vielfältig bleiben

SDA

5.6.2019 - 13:04

Die Interims-Spielstätte des Tonhalle-Orchesters wird unter Umständen in den Regelbetrieb integriert. Zumindest denkt man im Kulturleitbild 2020-2023 darüber nach.
Die Interims-Spielstätte des Tonhalle-Orchesters wird unter Umständen in den Regelbetrieb integriert. Zumindest denkt man im Kulturleitbild 2020-2023 darüber nach.
Source: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Der Zürcher Stadtrat hat im Kulturleitbild 2020-2023 fünf politische Schwerpunkte festgelegt: Er will Rahmenbedingungen verbessern, die Kulturförderung beweglicher machen, neue Förderformen erproben, die Gesamtsicht stärken und die kulturelle Teilhabe verbessern.

Zürichs Kulturleben soll auch in den nächsten vier Jahren «vielfältig und herausragend» sein, schreibt Stadtpräsidentin Corine Mauch im Vorwort zum Kulturleitbild 2020-2023. Dieses wurde am Mittwoch veröffentlicht.

Der Stadtrat von Zürich ist überzeugt, dass Kultur dazu beiträgt, dem Leben mit «Neugierde, Zuversicht und Innovationsgeist» zu begegnen. Zudem tragen seiner Ansicht nach Kunst- und Kulturschaffende zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft bei.

Bessere Rahmenbedingungen

Eine zentrale Aufgabe der städtischen Kulturförderung ist es gemäss Mitteilung des Stadtrates, die guten Rahmenbedingungen für Kunstschaffende, für Institutionen und für das Publikum zu sichern und zu verbessern.

So will die Stadt beispielsweise mehr kostengünstige Proberäume für Musikerinnen und Musiker zur Verfügung stellen. Die Tonhalle-Gesellschaft plant, ihre Struktur von einem Verein in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft zu verändern. Damit sollen die Gesellschaft für Drittgelder attraktiver und die Eigenkapitalbasis vergrössert werden.

Zudem soll geprüft werden, ob die Musikhalle Maag, die als Provisorium für den dreijährigen Umbau der Tonhalle erstellt worden ist, als Veranstaltungsraum für Musik gesichert werden kann. Dazu müsste eine unabhängige Trägerschaft gegründet werden.

Beweglichere Kulturförderung

Kunst und Kultur stehen im Wandel. Neue Medien ermöglichen neue Formen der Kunst. Die Kulturförderung will deshalb «rascher und flexibler auf neue Entwicklungen reagieren können». Deshalb muss auch die Kulturförderung ihre Förderinstrumente, Prozesse und Kriterien überprüfen.

Dies geschieht in der nächsten Leitbildperiode unter Beteiligung junger Künstlerinnen und Künstler in einem Prozess mit experimentellem und laborartigem Charakter. So sollen neue Formen der Förderung rasch und unkompliziert erprobt werden.

Gesamtsicht stärken

Die Stadt Zürich will die Gesamtsicht auf die Förderlandschaften stärken. Institutionelle und projektbezogene Förderung werden verbunden und ergänzen sich. Modellhaft dafür steht das 2017/18 durchgeführte Projekt «Tanz- und Theaterlandschaft Zürich».

Als Resultat des Projekts will der Stadtrat in der Leitbildperiode 2020−2023 ein neues Fördersystem für Tanz und Theater einführen. Dessen Kernstück ist eine Konzeptförderung, über die Förderbeiträge mit verschiedenen Laufzeiten gesprochen werden. Mit ihr sollen neue Initiativen bessere Chancen erhalten und die Freie Tanz- und Theaterszene gestärkt werden.

Weitergeführt wird der Schwerpunkt «Teilhabe stärken, Diversität leben» aus der Leitbildperiode 2016-2019: Das kulturelle Angebot in Zürich soll sich möglichst breit an verschiedenste Gruppen der Gesellschaft wenden. Vorgesehen ist unter anderem die stärkere Förderung kultureller Eigeninitiativen in den Aussenquartieren.

Kultur ist nicht gratis

Die Stadt Zürich gibt pro Kopf und Tag durchschnittlich rund 70 Rappen für Kulturförderung aus – ein Wert, der zwischen 2010 und 2018 konstant geblieben ist. Der prozentuale Kulturaufwand gemessen am Gesamtaufwand der Stadt Zürich bewegt sich bei Umsetzung aller vorgesehenen Massnahmen weiterhin zwischen 1 und 1,5 Prozent.

Für die Jahre 2020-2023 wird – bei Umsetzung aller im Kulturleitbild geplanten Massnahmen – mit folgender Entwicklung des Saldo gerechnet: 2020: 90,6 Millionen Franken; 2021: 95,4 Millionen; 2022: 100,9 Millionen und 2023: 101,3 Millionen. Über zahlreiche der geplanten Massnahmen wird der Gemeinderat entscheiden, in einigen Fällen braucht es Gemeindeabstimmungen.

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