Spitäler Leistungsauftrag an Spitäler: Harsche Kritik an Zürcher Regierung

SDA

2.5.2019 - 15:54

Die Geschäftsprüfungskommission des Zürcher Kantonsrats (GPK) kritisiert das Vorgehen der Gesundheitsdirektion bei der Vergabe von Leistungsaufträgen an die Universitätsklinik Balgrist und das Universitätsspital Zürich (USZ) als «unprofessionell und überstürzt». Die Regierung hingegen sagt, sie habe stets korrekt gehandelt.

Die Unstimmigkeiten begannen im Jahr 2016. Damals kündigte die Balgrist-Klinik einem erfahrenen Chirurgen. Dieser – ein Spezialist für die Behandlung von bösartigen Tumoren am Bewegungsapparat – operierte fortan am Unispital. Gleichzeitig wurde der entsprechende Leistungsauftrag BEW9 für diese Art von Behandlungen aufs USZ ausgeweitet.

Darüber verfügte damals nur der Balgrist, und der hatte keine Freude über die USZ-Konkurrenz. Der Balgrist gelangte an den kantonalen Ombusdmann. Dieser kam zum Schluss, dass die Gesundheitsdirektion bei der Vergabe des Leistungsauftrags ans USZ teilweise willkürlich gehandelt habe. Daraufhin schaltete sich auch die GPK an, die am Donnerstag nun ihren Bericht vorlegte.

Mehr Transparenz gefordert

Die Geschäftsprüfungskommission stellt nicht den Entscheid des Regierungsrates, den Leistungsauftrag sowohl dem Balgrist als auch dem USZ zu erteilen, an und für sich in Frage, auch wenn man bei 20-30 Fällen pro Jahr schon die Sinnfrage stellen könne, sagte GPK-Präsident Daniel Hodel (GLP).

Die Kommission kritisiert vor allem das Vorgehen, insbesondere die mangelnde Nachvollziehbarkeit und die mangelnde Transparenz, wie es zu diesem Entscheid kam.

Denn vom Balgrist wurde ein genauer Nachweis verlangt, wie der entsprechende Leistungsauftrag nach dem Ausscheiden des entsprechenden Arztes ausgeführt werden kann. Vom USZ hingegen wurde dieser Nachweis nicht eingefordert. Dies ist aus Sicht der Kommission «nicht nachvollziehbar und unverantwortlich», sagte Hodel weiter.

Für die GPK sei es deshalb nicht nachvollziehbar, auf welcher Grundlage der Gesamtregierungsrat der Erteilung des Leistungsauftrages an das USZ zugestimmt habe. Man habe den Antrag der Gesundheitsdirektion «wohl einfach durchgewinkt». Das sei unseriös und der Wichtigkeit der Sache nicht würdig.

Die Geschäftsprüfungskommission erwartet von der Gesundheitsdirektion und vom Regierungsrat im Hinblick auf die Festlegung der Spitalliste 2022 eine nachvollziehbare Darstellung, Begründung und Kommunikation der Entscheide. Die Definition der Leistungsgruppen sollte ausschliesslich nach medizinischen und wirtschaftlichen Kriterien erfolgen.

Der GPK der neuen Legislatur wird empfohlen, die Planung der Spitalliste 2022 mitzuverfolgen und darauf zu achten, dass das Vorgehen der Gesundheitsdirektion und des Regierungsrates transparent erfolgt und sich auf sachliche Kriterien stützt.

Kommunikation verbessern

Nach Auffassung der GPK verkennen Regierungsrat und Gesundheitsdirektion auch die Bedeutung und die Auswirkung des Entscheids. Es mangle bis heute am Verständnis dafür, dass es sich für den Balgrist in der Öffentlichkeit rufschädigend auswirken konnte, dass die Erteilung des zusätzlichen Leistungsauftrags mit der Neubesetzung der Stelle des Spezialisten am Balgrist begründet wurde.

Es sei dem Regierungsrat und der Gesundheitsdirektion weder im Ombudsverfahren noch in den aufsichtsrechtlichen Verfahren gelungen, ihre kommunikativen Unzulänglichkeiten einzusehen.

Anzeige gegen Unbekannt

Die Geschäftsprüfungskommission des Kantonsrats hat Anfang April eine Strafanzeige gegen unbekannt wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses eingereicht.

Anlass für die Anzeige ist ein Artikel, der in der «Weltwoche» erschienen ist. Darin wird der abtretende Gesundheitsdirektor Thomas Heiniger (FDP) bezüglich der Vergabe des Leistungauftrages BEW9 ans USZ angegriffen. Er habe sich mehrfach über das Recht hinweggesetzt.

Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, wollte sich GPK-Präsident Daniel Hodel am Donnerstag auf Anfrage nicht zum Verfahren äussern.

Regierung: «Jederzeit korrekt gehandelt»

Wie der Regierungsrat am Donnerstag mitteilte, macht der GPK-Bericht deutlich, dass «Regierungsrat und Gesundheitsdirektion jederzeit rechtsstaatlich korrekt gehandelt haben». Der Bericht zeige, dass es bei der Vergabe der Leistungsaufträge für schwere Knochentumor-Operationen durch den Regierungsrat zu keinerlei Rechtsverstössen gekommen sei.

Zurückgewiesen werde der Vorwurf, wonach der Regierungsrat den erwähnten Leistungsauftrag gestützt auf unzulängliche Informationen erteilt habe.

Mit der Kritik über «Nachvollziehbarkeit und Transparenz», wie es zu dem Entscheid gekommen sei, werde sich der Regierungsrat auseinandersetzen und die erforderlichen Schlüsse ziehen. Ihm liege zudem weiterhin an einer guten Zusammenarbeit mit der jeweiligen Ombudsperson, heisst es weiter.

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