Klimaschutz Links-grün will Klimaschutz in der Kantonsverfassung verankern

SDA

6.1.2020 - 13:35

In der Zürcher Kantonsverfassung sollen konkrete Klimaschutzziele verankert werden. Der Kantonsrat hat am Montag eine parlamentarische Initiative der CSP und der Grünen, die das fordern, vorläufig mit 92 Stimmen unterstützt.

Konkret soll in der Kantonsverfassung die Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs auf deutlich unter 2 Grad als Ziel festgehalten werden. Zudem soll die Politik auf Kantons- und Gemeindeebene darauf hinwirken, dass Finanzströme mit dem Klimaschutz vereinbar werden.

«Machen wir einen entscheidenden Schritt und geben dem Kanton mit einem neuen Verfassungsanliegen einen Auftrag», warb Mitinitiant Beat Bloch (CSP, Zürich) für das Anliegen. Es sei nötig, überall Druck zu machen, erklärte Silvia Rigoni (Grüne, Zürich). Unterstützung fanden sie bei SP, GLP, AL und EVP.

Es brauche einen neuen Verfassungsartikel, «damit die Klimaproblematik auch im Kanton Zürich endlich zuoberst auf der Prioritätenliste steht», sagte Jonas Erni (SP, Wädenswil). Um höchste Priorität bei der Bekämpfung des Klimawandels ging es auch der GLP. Es sei richtig, Minimalziele des Pariser Klimaabkommens in der Verfassung zu verankern, sagte Sonja Gehrig (Urdorf).

SVP und FDP: Neuer Artikel «unnötig»

Genau daran störten sich aber FDP und SVP. Die Ziele eines Klimaabkommens – mit bekanntlich kurzer Halbwertszeit – gehörten auf keinen Fall in die Verfassung, fand Christian Lucek (SVP, Dänikon). Überhaupt sei ein neuer Verfassungsartikel völlig unnötig. Der Schutz von «Mensch und Umwelt» sei in der Verfassung nämlich bereits verankert.

Der Kanton Zürich habe zudem gar keine Möglichkeit, die internationalen Finanzströme zu beeinflussen, ergänzte Christian Schucan (FDP, Uetikon am See). Die Forderung der Initiative sei reine Symbolpolitik.

Das Begehren wurde schliesslich mit 92 Stimmen vorläufig unterstützt. 60 Stimmen wären nötig gewesen. Zur Zitterpartie dürfte jedoch die zweite Lesung werden. Damit die Vorlage der Bevölkerung zur Abstimmung vorlegt werden kann, ist eine Mehrheit der Stimmen im 180-köpfigen Rat notwendig. Bei Änderungen in der Verfassung hat immer das Volk das letzte Wort.

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