Sexting-FallMann in Uster wegen sexueller Nötigung eines Mädchens verurteilt
SDA
1.11.2018 - 20:02
Ein Mann veröffentlichte Nacktbilder einer 14-Jährigen auf einem Porno-Portal. Das Bezirksgericht Uster verurteilt den Täter nun zu 42 Monaten Freiheitsstrafe. Die Strafe wird aber zugunsten einer psychiatrischen Therapie aufgeschoben.
Das Bezirksgericht Uster hat am Donnerstagnachmittag einen heute 30-jährigen Mann wegen sexueller Nötigung und sexuellen Handlungen mit einem 14 Jahre alten Mädchen zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 42 Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zugunsten einer ambulanten Behandlung aufgeschoben.
Der Fall sorgte für Schlagzeilen. Denn drei Monate nach dem letzten Kontakt zwischen dem Mann und dem Mädchen aus Finnland geschah das Unfassbare: Die 14-Jährige nahm sich das Leben.
Darum ging es am Mittwoch vor dem Bezirksgericht aber nicht. Es bestehe kein Kausalzusammenhang zwischen den Vorwürfen und dem Suizid, betonten sowohl die Staatsanwaltschaft, die Verteidigung wie auch der Richter.
Das Mädchen hatte bereits früher suizidale Gedanken und war psychisch krank. Der beschuldigte Schweizer wollte weder ihren Tod noch kann er ihm angerechnet werden, waren sich die Parteien einig. Deshalb drehte sich die Verhandlung um einen klassischen «Sexting-Fall mit einem minderjährigen Opfer», wie der Staatsanwalt sagte.
Er beschuldigte den heute 30-jährigen einschlägig Vorbestraften der mehrfachen sexuellen Nötigung, der mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern, der Nötigung und der mehrfachen harten Pornografie. Er forderte eine unbedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zugunsten einer ambulanten Behandlung aufgeschoben werden soll.
Der Richter, der keine Zweifel am Sachverhalt hatte, folgte den Anträgen der Staatsanwaltschaft mehrheitlich, verschärfte aber die Strafe. Zwar gab es bei der Nötigung einen Freispruch, das Gericht verhängte aber eine unbedingte Freiheitsstrafe von 42 Monaten. Die Strafe wird zugunsten der ambulanten Behandlung aufgeschoben.
Der Beschuldigte sei zielgerichtet und manipulativ vorgegangen, sagte der Richter. «Sie haben das Mädchen aus rein egoistischen Motiven zum Spielball Ihrer sexuellen Fantasie gemacht.» Sein Handeln sei unerklärlich gewesen. «Sie haben dem Mädchen die letzten Lebensträume geraubt», so der Richter.
Nun sei es höchste Zeit, dass aus dem Beschuldigten etwas Richtiges werde. Funktioniert die Therapie nicht, wird die Strafe vollzogen. Der 30-Jährige, der sich bereits in Therapie befindet, betonte mehrmals, dass er die Therapie so oder so weiterführen wolle. Sie tue ihm gut.
Nacktbilder im Internet veröffentlicht
Der damals 28-jährige Beschuldigte lernte das 14 Jahre jüngere Mädchen Anfang September 2016 über einen Internet-Chat kennen. Sie kommunizierten intensiv über verschiedene Kanäle. Im Verlaufe der Zeit schickte er ihr insgesamt 27 Nacktbilder von sich, sie liess ihm auf seinen Wunsch und sein Drängen hin elf Bilder zukommen.
Diese Bilder veröffentlichte er entgegen ihrem Willen mit einer Ausnahme auf einem Porno-Portal – und löschte sie trotz ihrem Bitten nicht. Später drohte er gar, die Bilder ihren Eltern und Freunden zu senden, wenn sie ihm keine Nacktaufnahmen mehr schicke oder die Freundschaft abbreche.
«Das Opfer zerbrach, erstellte weiter Bilder und hoffte, der Druck lässt nach», sagte der Staatsanwalt. Der Mann hingegen sei nur auf die Befriedigung seiner sexuellen Bedürfnisse aus gewesen. Schliesslich löschte er die Bilder, als das Mädchen ein Bild schickte, auf dem es sich ein Messer an den Hals hielt, und drohte, sich ein Leid anzutun.
Die Fallaufarbeitung war für die Behörden einfach: Einerseits war der Beschuldigte von Anfang an geständig, andererseits liess sich die Geschichte anhand der diversen Chatprotokolle rekonstruieren. «Die Anklage stützt sich auf Sachbeweise, die sich mit den Aussagen des Beschuldigten decken», sagte der Staatsanwalt.
«Bedaure es sehr»
Dass er auf das Mädchen stiess, sei reiner Zufall gewesen, sagte der Beschuldigte vor Gericht. Er bedaure das alles sehr und frage sich ständig, weshalb er das gemacht habe. Er habe auch nicht gewusst, was er auslöse und ihr antue. «Das wurde mir erst später klar», sagte er und betonte, er würde nie mehr so etwas machen.
«Ich habe mir nichts dabei gedacht», war ein Satz, der während der Befragung mehrmals fiel. Die Bilder habe er veröffentlicht, um Druck auszuüben, damit sie ihm noch mehr schicke. Er habe sie erst aufgrund des Messer-Bildes gelöscht. «Ich war schockiert. Ich wollte nicht, dass sie sich etwas antut», sagte er und betonte, er habe nicht gewusst, dass sie krank war. Ihr Tod sei denn auch ein Schock gewesen.
Sein Verteidiger erklärte, der Beschuldigte habe in der Untersuchungshaft seine Lektion gelernt. «Er hat erkannt, dass er ein Problem hat und dieses lösen muss», sagte er.
Er hatte eine bedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten wegen mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern, Nötigung sowie mehrfachen harten Pornografie gefordert. Ausserdem wünsche sein Klient eine Weiterführung der angefangenen Therapie - allerdings nicht als angeordnete ambulante Massnahme, sondern in Form einer Weisung.
Dies lehnte der Richter jedoch ab, da aufgrund der Vorstrafen keine günstige Prognose gestellt werden könne – «Sie haben aus den Vorstrafen nichts gelernt» – und eine schwere Persönlichkeitsstörung vorliege.
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