Raumplanung Mehrwertausgleich: Grosser Spielraum für Zürcher Gemeinden

SDA

3.5.2019 - 14:58

Durchbruch bei einem umstrittenen Geschäft: Die Kantonsratskommission für Planung und Bau (KPB) hat zum Mehrwertausgleich einen breit abgestützten Kompromiss vorgelegt. Dieser räumt den Zürcher Gemeinden bei Auf- und Umzonungen grossen Spielraum ein. Das Komitee gemeindefreundlicher Mehrwertausgleich zieht seine Initiative zurück.

Mit Ein- oder Umzonungen gewinnen Grundstücke häufig viel an Wert. Der Bund will, dass Investoren einen Teil des Gewinns künftig an den Staat abliefern. Bei Einzonungen macht der Bund klare Vorgaben. Dabei sollen mindestens 20 Prozent des Mehrwerts an den Staat abgeliefert werden. Bei Um- und Aufzonungen dagegen können die Kantone selbst entscheiden.

Der KPB-Kompromiss sieht nun bei Einzonungen eine Mehrwertabgabe von 20 Prozent des Mehrwerts vor, also das Bundes-Minimum. Unter einem Mehrwert von 30'000 Franken wird keine Abgabe erhoben. Die Erträge fliessen in einen kantonalen Fonds, aus dem Raumplanungs-Massnahmen von Kanton, Region und Gemeinden unterstützt werden.

Unterschiedliche Bedürfnisse der Gemeinden

Bei Um- und Aufzonungen, also beim kommunalen Mehrwertausgleich, sollen die Gemeinden grosse Freiheiten bei der Festlegung erhalten. Sie können eine Abgabe von höchstens 40 Prozent des um 100'000 Franken gekürzten Mehrwerts erheben. Die Erträge sollen vollständig bei den Gemeinden bleiben und für kommunale Planungsmassnahmen verwendet werden.

Der Satz zwischen 0 und 40 Prozent erlaube es den Gemeinden, ihre sehr unterschiedlichen Bedürfnisse individuell wahrzunehmen, teilte die KPB mit. Der Kompromiss in dem umstrittenen Geschäft, um das die KPB über ein Jahr gerungen hat, wird nun von BDP, CVP, FDP, Grünen, SP und SVP einstimmig mitgetragen.

Auch eine Minderheit, die bei Auf- und Umzonungen auf jedem Fall Abgaben von minimal 20 bis maximal 50 Prozent des um 50'000 Franken gekürzten Mehrwerts festlegen wollte, stellte sich in der Schlussabstimmung hinter den Kompromiss. Im Kantonsrat wird dieser Antrag aber noch einmal gestellt, wie Kommissionspräsident Erich Bollinger gegenüber Keystone-SDA sagte.

Initiative wird zurückgezogen

Den Kompromiss nimmt auch das Komitee gemeindefreundlicher Mehrtwertausgleich «mit Befriedigung» zur Kenntnis, wie es am Freitagnachmittag mitteilte. Entscheidend sei für das Komitee, dass Städte und Gemeinden das Recht erhalten, bei Auf- und Umzonungen eine Mehrwertabgabe von 40 Prozent zu erheben.

Damit könne die bisherige Praxis vieler Gemeinden, in städtebaulichen Verträgen einen Mehrwertausgleich bis zu 50 Prozent zu erheben, weitgehend aufrechterhalten werden.

Das Komitee, dem AL, SP, Mieterverband, Grüne und Wohnbaugenossenschaften angehören, zieht seine kantonale Volksinitiative «Für einen gemeindefreundlichen Mehrwertausgleich» zurück. Diese bekämpfte insbesondere die regierungsrätliche Vorlage.

Vor allem die Städte waren mit dem Gesetzesentwurf der Regierung überhaupt nicht zufrieden. Dieser sah bei Einzonungen das Bundes-Minimum von 20 Prozent vor. Bei Um- und Aufzonungen sollte der Ausgleich für die Gemeinden maximal 15 Prozent betragen und weitere 5 Prozent sollten in einen kantonalen Fonds fliessen.

Auch Stadt Zürich ist zufrieden

Für die Stadt Zürich ist der vorgeschlagene Kompromiss «ein sehr wichtiger Durchbruch», wie Hochbauvorstand André Odermatt (SP) in der Mitteilung des Verbandes der Gemeindepräsidenten (GPV) zitiert wird. Ein länger dauerndes Moratorium hätte erhebliche Auswirkungen gehabt, so Odermatt weiter.

Mit dem nun vorgeschlagenen Maximalsatz und der Möglichkeit, weiterhin städtebauliche Verträge auszuhandeln, könne man im Sinne der bewährten Praxis weiterfahren und den Mehrwertausgleich «dort einsetzen, wo er benötigt wird».

Der GPV trägt diesen Kompromiss mit, wie es in der Mitteilung weiter heisst, und erwartet, dass dieser vom Parlament bestätigt wird.

Die Kantone hatten jahrelang Zeit, das Bundesrecht umzusetzen und die Mehrwertabgabe im kantonalen Gesetz zu verankern. Zürich hat die Frist, die am 1. Mai abgelaufen ist, nicht eingehalten. Es können daher so lange keine Einzonungen mehr stattfinden, bis eine Regelung in Kraft ist.

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