Parlamentsbetrieb«Nachrücken auf Zeit»: Kantonsrat unterstützt Stellvertreter-Idee
fn, sda
23.8.2021 - 14:13
Zürcher Parlamentarierinnen und Parlamentarier sollen sich künftig etwa bei Mutterschaft oder Krankheit vertreten lassen können. Der Kantonsrat hat am Montag eine entsprechende Parlamentarische Initiative von SP, Grünen, GLP und AL vorläufig unterstützt.
Keystone-SDA, fn, sda
23.08.2021, 14:13
SDA
Die Geburt eines Kindes, berufliche Belastung oder eine Krankheit sind die häufigsten Gründe, weshalb Zürcher Kantonsrätinnen und Kantonsräte vorzeitig ihren Rücktritt einreichen. Mit einer Stellvertreterregelung will das Parlament nun erreichen, dass ein Mitglied seinen Sitz auch bei längerer Abwesenheit nicht aufgeben muss. Das soll das Miliz-System stärken.
Die Parlamentarische Initiative fordert, dass ein Ratsmitglied seinen Sitz für eine gewisse Zeit einem Ersatzmitglied der gleichen Partei überlassen darf. Dieses «Nachrücken auf Zeit» holte am Montag 69 Stimmen. Damit kam die vorläufige Unterstützung zustande. 60 Stimmen waren nötig.
Das Anliegen geht somit in die zuständige Kommission, die eine Vorlage ausarbeiten wird. Dann kommt das Thema erneut in den Kantonsrat. Noch nicht definiert ist etwa, wie lange sich das Ratsmitglied vertreten lassen darf.
Rat will keine Stimmen-Übertragung
Keine Chance hatte hingegen der Vorschlag der FDP, die Stimme auf ein anderes Ratsmitglied übertragen zu können. Diese Parlamentarische Initiative holte nur 31 Stimmen und wurde nicht vorläufig unterstützt. Auch hier wären 60 Stimmen nötig gewesen.
Dieser Vorschlag verletze den Grundsatz «One Man or Woman, one Vote», sagte Florian Heer (Grüne, Winterthur). Einzelne Ratsmitglieder würden mit der Stimmenübertragung dann zu viel Gewicht erhalten. «Am Schluss sitzt lediglich noch eine Person pro Fraktion da und stimmt für alle ab.»
Gegen beide Herangehensweisen war unter anderem die Mitte. Diese Lösungen würden zu Unklarheiten und Streitfragen führen, sagte Jean-Philipp Pinto (Volketswil). «Die heutige Regelung mag zwar starr und unflexibel sein, aber sie ist wenigstens klar.»
Die Kantone Jura, Neuenburg, Genf, Wallis und Graubünden kennen solche Stellvertreterregelungen in unterschiedlicher Form schon seit Jahren. Im Aargau wird eine solche aktuell ausgearbeitet.
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