Kantonsratsmandate Neue Einschränkungen für Wahl ins Zürcher Kantonsparlament

SDA

17.8.2020 - 19:43

Die Unvereinbarkeit von Ämtern mit einem Sitz im Kantonsrat wurde ausgeweitet. (Archivbild)
Die Unvereinbarkeit von Ämtern mit einem Sitz im Kantonsrat wurde ausgeweitet. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/WALTER BIERI

Die Unvereinbarkeit von Ämtern und Positionen mit dem Amt als Kantonsrätin oder Kantonsrat wird im Kanton Zürich ausgeweitet. Das Kantonsparlament hat am Montag einer abgeänderten Parlamentarischen Initiative von FDP und Grünen in erster Lesung zugestimmt.

Bisher waren nur wenige Ämter und Positionen mit einem Sitz im Parlament unvereinbar. Nun wurde die Unvereinbarkeit auf alle Ämter und Positionen ausgedehnt, bei denen der Rat Wahl-, Genehmigungs-oder Bestätigungsorgan ist. Damit sollen Interessenkonflikte vermieden werden.

Der Entscheid fiel gegen den Willen der Mehrheit der Vorberatenden Kommission mit 85 zu 77 Stimmen. Diese erachtete die bestehenden Regeln als angemessen und beantragte erfolglos, den Vorstoss abzulehnen. Die Schlussabstimmung findet in rund vier Wochen statt.

Oberste Richter und Staatsanwälte ausgeschlossen

Unvereinbar mit einem Sitz im Kantonsrat sind demnach neu Funktionen in der Oberstaatsanwaltschaft oder der Oberjugendanwaltschaft. Auch Mitglieder des obersten Gerichts dürfen nicht im Rat mitwirken, ebenfalls Mitglieder von Behörden oder Organen, die vom Kantonsrat gewählt werden oder deren Wahl vom Kantonsrat genehmigt beziehungsweise bestätigt wird.

Es gelte, einen glaubwürdigen Schritt zu machen, hatte Erstinitiant Alex Gantner (FDP, Maur) für die Ausdehnung der Unvereinbarkeit geworben. Das würde zur Glaubwürdigkeit und Transparenz des Rates beitragen.

Die Ausdehnung der Unvereinbarkeit sei zu gross, hatte Nicola Yuste (SP, Zürich), erfolglos opponiert. Überschneidungen mit anderen Funktionen seien in einem Milizparlament nicht zu vermeiden. Sie seien unproblematisch und sogar erwünscht. Amtsträger würden wertvolle Praxiserfahrungen ins Parlament tragen.

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