Hochhäuser sollen im Kanton Zürich künftig in einem kleineren Abstand zu bereits bestehenden Gebäuden gebaut werden können. Der Regierungsrat will den Schattenwurf flexibler regeln.
Ein Gebäude gilt im Kanton Zürich ab einer Höhe von 25 Metern als Hochhaus. Hochhäuser dürfen ihre Nachbarschaft nicht übermässig mit Schatten beeinträchtigen.
So darf ein Hochhaus bewohnte Gebäude in seiner Nachbarschaft und benachbarte Grundstücke in Wohnzonen im Winter nicht länger als zwei Stunden beschatten.
Gemäss Mitteilung des Regierungsrats vom Freitag ist die Zürcher Regelung im Vergleich zu anderen Deutschschweizer Kantonen "sehr streng". Der Regierungsrat hat deshalb einen Vorschlag für eine flexiblere Schattenwurfregelung ausgearbeitet.
So soll die bisherige Zweistunden- durch eine Dreistundenregelung ersetzt werden. Der Kanton Zürich gleicht sich dabei der Regelung des Kantons Zug an.
Überschaubare Folgen
Durch die Verlängerung verringert sich der Abstand von einem Hochhaus zur Wohnumgebung. Gemäss Regierungsrat werden dadurch nicht wesentlich mehr oder grössere Hochhäuser möglich: Das Potenzial des Gebäudetyps Hochhaus könne jedoch besser ausgeschöpft werden, heisst es weiter.
Die übrigen Bestimmungen für Hochhäuser gelten weiter. Die Hauptrolle bei der Steuerung komme weiter den Gemeinden zu. Dabei würden zentrale Standorte, die mit dem öffentlichen Verkehr gut erschlossen sind, im Fokus stehen. Auch können Gemeinden weiter für Hochhäuser einen Gestaltungsplan verlangen oder spezielle Hochhauszonen festlegen.
Der Regierungsrat hat die Anpassung der Schattenwurfregelung in die Vernehmlassung geschickt. Die Vernehmlassung dauert bis 22. März 2019.
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