Coronavirus – Schweiz Neues Entschädigungsmodell für Kulturschaffende im Kanton

kl, sda

15.1.2021 - 16:12

Kulturschaffende sollen vom Kanton Zürich unbürokratische Corona-Hilfe erhalten. (Symbolbild)
Kulturschaffende sollen vom Kanton Zürich unbürokratische Corona-Hilfe erhalten. (Symbolbild)
Keystone

Kulturschaffende, die wegen der Corona-Pandemie in Not sind, können befristet bis Ende April ein monatliches Ersatzeinkommen von 3840 Franken bekommen. Dies sieht ein neues kantonales Entschädigungsmodell der Fachstelle Kultur vor. Das Vorgehen entspricht den Vorgaben des Bundes.

Die 3840 Franken entsprechen 80 Prozent eines angenommenen monatlichen Schadens von 4800 Franken, wie die Direktion der Justiz und des Innern am Freitag mitteilte. Von den 3840 Franken werden alle Zahlungen abgezogen, die Kulturschaffende aus anderen Quellen bekommen, etwa aus der Erwerbsersatzentschädigung.

Die Zahlen deklarieren die Kulturschaffenden selbst. Die Fachstelle für Kultur führt aber Stichproben durch. Bei falschen Angaben drohen Strafen. Der administrative Aufwand und die Kosten für die Beurteilung der Gesuche seien tief, heisst es in der Mitteilung.

Ausserdem schaffe das Modell Gerechtigkeit, weil es dafür sorge, dass geringverdienende Kulturschaffende überleben könnten. Die wenigen Grossverdiener unter den Kulturschaffenden gehen leer aus, es sei denn sie haben abgesagte Grossveranstaltungen. Diese werden weiterhin entschädigt.

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