Abstimmungen ZH Neues Zusatzleistungsgesetz als «fairer Kompromiss»

SDA

12.8.2020 - 12:30

Ein überparteiliches Ja-Komitee macht sich für das Zusatzleistungsgesetz stark. Dieses soll die Gemeinden mit hohen Sozialkosten entlasten. (Symbolbild)
Ein überparteiliches Ja-Komitee macht sich für das Zusatzleistungsgesetz stark. Dieses soll die Gemeinden mit hohen Sozialkosten entlasten. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Der Kanton Zürich soll in Zukunft die Gemeinden finanziell entlasten und einen höheren Anteil an den Zusatzleistungen für AHV- und IV-Bezüger übernehmen. Ein breit abgestütztes Komitee macht sich für das neue Zusatzleistungsgesetz (ZLG) stark, über das am 27. September abgestimmt wird.

Mit dem ZLG werde ein Kompromiss geschaffen, der für eine faire Verteilung der Kosten zwischen den Gemeinden und dem Kanton sorgt, wie das Ja-Komitee am Mittwoch mitteilte. Darin vertreten sind FDP, CVP, EVP, GLP, SP, Grüne und die AL. Wird die Vorlage angenommen, übernehmen Kanton und Bund 70 Prozent der Kosten.

Grosse Unterschiede zwischen den Gemeinden

Unter den Zürcher Gemeinden sind die Sozialkosten sehr ungleich verteilt, und die Unterschiede vergrössern sich stetig. So zahlen einzelne Gemeinden für die Zusatzleistungen bis zu 500-Franken pro Einwohner, andere dagegen nur 50 Franken.

«Mit einem Ja zum Soziallastenausgleich können Gemeinden, die hohe Sozialkosten haben, entlastet werden. Die Unterschiede der Sozialkosten zwischen den Gemeinden verringern sich so deutlich», wird Erhard Büchi (FDP), Gemeindepräsident von Embrach, in der Mitteilung zitiert.

Gleichzeitig würden die Kantonsfinanzen durch einen Plafond geschützt. Die Städte und Gemeinden könnten höchstens 125 Prozent der durchschnittlichen Kosten pro Kopf der gesamten Bevölkerung geltend machen. Kosten, die über diesem Deckel liegen, müssten die Gemeinden selbst finanzieren.

SP-Kantonsrätin Rosmarie Joss betonte, dass aktuell sozial stark belastete Gemeinden bestraft würden, obwohl sie mit der Integration unterschiedlichster Gesellschaftsschichten mehr leisteten. Mit der Änderung des Zusatzleistungsgesetzes könne verhindert werden, dass Gemeinden aus Kostengründen beispielsweise nicht in Alterswohnungen investieren, sagte GLP-Kantonsrätin Sonja Gehrig.

200 Millionen Franken mehr für den Kanton

Mit dem neuen ZLG würden die Kosten solidarisch auf alle Steuerzahlenden des Kantons verteilt, sagte CVP-Kantonsrat Jean-Philippe Pinto. Auf den Kanton käme eine jährliche Mehrbelastung von 160 bis 200 Millionen Franken zu. Die Gesamtkosten für die Zusatzleistungen blieben insgesamt unverändert.

Und die Grüne Kantonsrätin Jeannette Büsser betonte, dass Gemeinden mit einer eher ärmeren Bevölkerung durch die zusätzlichen Corona-Kosten besonders stark belastet würden. Diese Gemeinden gelte es mit einem Ja zum solidarischen Soziallastenausgleich zu unterstützen.

Solidarisches Handeln sei ein Grundpfeiler der Schweizer Demokratie, ergänzte EVP-Kantonsrat Walter Meier. Eine fairere Aufteilung der Kosten stärke die Akzeptanz der Sozialleistungen und verbessere den gesellschaftlichen Zusammenhalt, argumentierte AL-Kantonsrat Manuel Sahli.

Der Kantonsrat hat der Vorlage mit 116 zu 53 Stimmen deutlich angenommen. Weil SVP-Kantonsräte das Behördenreferendum dagegen ergriffen, kommt es nun zur Volksabstimmung.

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