Kantonsparlament Obligatorische Fahrzeugkontrolle bleibt in Zürich kostenpflichtig

SDA

3.2.2020 - 13:23

Fahrzeuglenker und -lenkerinnen müssen auch weiterhin 56 Franken für die obligatorische Fahrzeugkontrolle bezahlen. Der Zürcher Kantonsrat hat am Montag die Gebühren nicht angetastet. Eine parlamentarische Initiative forderte vergebens die Streichung.

Bei den Gebühren für die obligatorischen Fahrzeugkontrollen herrscht in der Schweiz Kantönligeist – jeder Kanton erhebt unterschiedliche Gebühren.

Eine parlamentarische Initiative von der SVP und der EDU verlangte die Aufhebung dieser Gebühren. Allerdings nur für die Fahrzeuglenker und -lenkerinnen, deren Fahrzeuge bei der Kontrolle nicht bemängelt wurden.

Roland Scheck (SVP, Zürich) begründete die Initiative. Sie sei ein Beitrag zur Verkehrssicherheit. Ausserdem stelle der Gebührenerlass eine finanzielle Entlastung der Autofahrer und -fahrerinnen dar.

56 Franken – viel oder wenig?

Cristina Wyss-Cortellini (GLP, Dietlikon) war mit dieser Argumentation nicht einverstanden. Sie stufte den Wegfall der Gebühr als zu gering für eine finanzielle Entlastung ein. Der Betrag sei für die Fahrzeuglenkenden verkraftbar.

Ausserdem flössen die Gebührengelder in den kantonalen Strassenfonds. Und dieser Fonds würden unter anderem neue Fahrradstreifen oder Strassenbahnen finanzieren. Eine Schmälerung des Strassenfonds hätte zur Folge, dass solche Projekte beeinträchtigt würden.

Die Ratsmehrheit folgte diesen Ausführungen. Der Gebührenerlass erhielt nur 47 Stimmen. Für die Überweisung an eine Sachkommission wären 60 Stimmen nötig gewesen.

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