GesundheitPikettentschädigung für alle Stadtzürcher Hebammen
olgr, sda
14.9.2022 - 20:05
Allen in der Stadt Zürich tätigen Hebammen soll für die sogenannte Wochenbettpflege eine Pikettentschädigung ausbezahlt werden. Neu nicht mehr nur an freipraktizierende, sondern auch an angestellte Hebammen.
Keystone-SDA, olgr, sda
14.09.2022, 20:05
SDA
Der Gemeinderat hat am Mittwoch ein entsprechendes dringliches und völlig unbestrittenes Postulat von GLP, AL, SP, Mitte und SVP mit 116 zu 0 Stimmen an den Stadtrat überwiesen.
Seit 2017 sei es Hebammen erlaubt, andere Hebammen anzustellen, begründeten die Postulantinnen und Postulanten ihren Vorstoss. Bislang erhielten aber nur freipraktizierende Hebammen für ihren Bereitschaftsdienst pro Wöchnerin mit Wohnsitz in der Stadt Zürich eine Entschädigung von 115 Franken.
Gleich lange Spiesse schaffen
«Die angestellten Hebammen arbeiten innerhalb ihres Tagesablaufs in eigener Verantwortung, da ein direktes Betreuungsverhältnis zwischen der Wöchnerin und der Hebamme besteht», hiess es im Postulat. Der Pikettdienst sei also derselbe wie derjenige einer freipraktizierenden Hebamme. Die aktuelle Regelung hinke der Realität hinterher, sie bremse auch unternehmerische Initiative.
Es sollen für alle gleich lange Spiesse gelten, hielt etwa Elisabeth Schoch (FDP) in der Debatte fest. «Es geht um unsere Kleinsten», meinte Walter Anken (SVP). Eine gute Pflege für Mütter und Babys sei selbstverständlich; warum nur freipraktizierende Hebammen eine Entschädigung erhalten sollten, sei nicht nachvollziehbar.
Laut dem zuständigen Stadtrat Andreas Hauri (GLP) gibt die Stadt für die Pikettentschädigung jährlich rund 450'000 Franken aus. Das sei eine gute Investition – allen Kindern solle ein gesunder, guter Lebensstart ermöglicht werden. Die zusätzlichen Kosten, die bei einer Umsetzung des Postulatanliegens anfallen würden, bezeichnete Hauri als vertretbar.
Gemeinden kommen für Pikett auf
Nach der Geburt bleibt eine Frau drei bis vier Nächte im Spital. Danach wird sie während den ersten Wochen zuhause von einer Hebamme begleitet. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten von maximal 16 Betreuungsstunden.
Der Bereitschaftsdienst um den Zeitpunkt der Geburt und die Wochenbettpflege bleibt damit gemäss den Postulantinnen und Postulanten unberücksichtigt. Deshalb richten verschiedene Gemeinden auf freiwilliger Basis eine Entschädigung aus.
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