Politik Regierungsrat gegen kommunales Stimm- und Wahlrecht für Ausländer

leph, sda

24.6.2021 - 16:23

Auch Ausländerinnen und Ausländer sollen in der Stadt Zürich abstimmen und wählen dürfen, fordert der Stadtrat in einer Behördeninitiative. (Symbolbild)
Auch Ausländerinnen und Ausländer sollen in der Stadt Zürich abstimmen und wählen dürfen, fordert der Stadtrat in einer Behördeninitiative. (Symbolbild)
Keystone

Der Regierungsrat will nicht, dass Ausländerinnen und Ausländer im Kanton Zürich auf kommunaler Ebene abstimmen und wählen dürfen. Er empfiehlt dem Kantonsrat eine von der Stadt Zürich eingereichte Behördeninitiative dazu zur Ablehnung.

Keystone-SDA, leph, sda

Der Regierungsrat begründet seine ablehnende Haltung gemäss dem am Donnerstag publizierten Antrag damit, dass die politischen Rechte im Kanton Zürich an das Bürgerrecht gebunden seien. An diesem Prinzip wolle er festhalten.

Abstimmen und wählen dürfen sollten jene Personen, die sich langfristig in der Schweiz niederlassen und in die Gesellschaft integriert seien. Ausländerinnen und Ausländer hätten die Möglichkeit, sich einbürgern zu lassen, wenn sie abstimmen und wählen möchten.

Der Zürcher Stadtrat will mit der im September 2019 eingereichten Behördeninitiative erreichen, dass das Stimm- und Wahlrecht auf kommunaler Ebene vom Bürgerrecht entkoppelt wird. Es sei problematisch, wenn in Gemeinden mit hohem Ausländeranteil ein grosser Teil der Bevölkerung von der politischen Mitbestimmung ausgeschlossen werde, heisst es in der Begründung des Stadtrats.

Die neue Regelung soll aber nicht automatisch flächendeckend im Kanton eingeführt werden, sondern nur in Gemeinden, die das wünschen.

Umsetzung erfordert Volksabstimmung

Der Zürcher Kantonsrat sprach der Behördeninitiative im Januar 2020 die vorläufige Unterstützung aus. Nachdem sich nun der Regierungsrat damit befasst hat, geht das Geschäft zurück in den Kantonsrat.

Sollte das Anliegen im Parlament eine Mehrheit finden, wird schlussendlich an der Urne darüber entschieden, da die Umsetzung eine Änderung der Kantonsverfassung notwendig machen würde.