Stadtentwicklung Richtplan-Streit: Verwaltungsgericht lässt Stadt Zürich abblitzen

SDA

20.3.2019 - 13:48

Niederlage für die Stadt Zürich: Sie kann ihren regionalen Richtplan nicht wie vorgesehen festsetzen. Das Verwaltungsgericht hat dem Regierungsrat Recht gegeben. Dieser hatte mehrere Passagen aus dem rot-grün geprägten Plan gestrichen.

Den Rotstift zückte der Regierungsrat vor allem bei Themen wie Veloschnellrouten, Grünraum oder Seilbahnen, weil sie ihm zu konkret formuliert oder unnötig erschienen. Nach der regierungsrätlichen Genehmigung stand der Richtplan der rot-grünen Stadt Zürich dann ohne diese Ausführungen da.

Eine Mehrheit des Zürcher Gemeinderates wollte diesen Eingriff in ihr Werk nicht akzeptieren. Für die Grünen war es ein Affront, dass der Regierungsrat Mehrheitsbeschlüsse des Parlaments «schnöde herausstreiche». Auch die SP fand, der Regierungsrat habe übers Ziel hinausgeschossen und willkürlich gehandelt.

Stadtrat wollte keinen Rekurs

Selbst die Bürgerlichen waren nicht in allen Punkten mit dem Regierungsrat einverstanden. Sie vertraten aber die Ansicht, dass der Regierungsrat die Kompetenz zu solchen Streichungen habe.

Sie wollten deshalb – anders als die linke Ratsseite – keine Beschwerde beim Verwaltungsgericht einreichen. Auch der Stadtrat selber sah von einer Beschwerde ab. Er war der Ansicht, dass ein Rekurs wenig Chancen habe.

Die rot-grüne Seite des Parlaments setzte sich aber durch und entschied, Beschwerde beim Verwaltungsgericht einzureichen. Nun liegt das Urteil vor – und gibt der Kantonsregierung Recht, was das ohnehin schon angespannte Verhältnis zwischen Stadt und Kanton nicht gerade verbessern dürfte.

«Rechtmässig gehandelt»

Der Regierungsrat habe rechtmässig gehandelt, befanden die Richter. Die Argumentationen des Regierungsrates seien einleuchtend. So etwa wolle die Regierung das Thema Veloverkehr in allen Richtplänen einheitlich regeln. Man könne ihr daher nicht vorwerfen, dass sie im Stadtzürcher Richtplan keine anderen Begriffe wolle.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Gemeinderat kann es noch ans Bundesgericht weiterziehen. Kommende Woche wird die Geschäftsleitung entscheiden, ob dem Gemeinderat ein entsprechender Antrag vorgelegt wird oder nicht. Für den Weiterzug des Rekurses nach Lausanne bräuchte es dann wieder einen Parlamentsbeschluss.

Im Stadtzürcher Richtplan werden Infrastruktur-Vorhaben der kommenden 20 bis 25 Jahre eingetragen. Szenarien des Kantons zeigen, dass bis zum Jahr 2040 voraussichtlich 80'000 zusätzliche Einwohnerinnen und Einwohner in Zürich leben werden. Die Stadt selber rechnet gar mit 100'000 zusätzlichen Bewohnern. Die letzte Gesamtüberarbeitung des regionalen Richtplans liegt gut 15 Jahre zurück.

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