Schwarzfahren Schwarzfahrer zahlt nicht an «Nazi-Terrororganisation» Schweiz

SDA

3.9.2020 - 17:00

Die Schweiz sei eine «nationalsozialistische Terrororganisation», meinte ein vom Obergericht verurteilter Mann. (Symbolbild)
Die Schweiz sei eine «nationalsozialistische Terrororganisation», meinte ein vom Obergericht verurteilter Mann. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/ENNIO LEANZA

Das Zürcher Obergericht hat einen Mann wegen Schwarzfahrens zu einer Zahlung von 1595 Franken verurteilt. Ursprünglich hätte der 52-Jährige eigentlich nur eine Busse von 80 Franken bezahlen müssen. Er weigerte sich aber, Geld an ein «Nazi-Terrorregime» zu zahlen, weshalb die Rechnung dann deutlich teurer ausfiel.

Die Schweiz ist seiner Meinung nach eine «nationalsozialistische Terrororganisation». Das Unterstützen einer solchen Organisation stehe laut Gesetz unter Strafe, weshalb er nicht zahlen könne, argumentierte der Schwarzfahrer gemäss einem kürzlich publizierten Obergerichtsurteil.

Der Mann, der eine IV-Rente bezieht, habe sowohl im erstinstanzlichen Verfahren vor dem Stadtrichteramt als auch vor dem Obergericht diesen Standpunkt kategorisch vertreten, schreibt das Gericht. Er stellte sich auf den Standpunkt, mit seinem Verhalten lediglich das geltende Strafrecht zu befolgen.

Das Obergericht – wie bereits die Vorinstanz – sah das anders: Neben der «pauschalen Darlegung seiner persönlichen Sicht» unterlasse es der Beschuldigte gänzlich, sich sachbezogen mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten auseinanderzusetzen.

Es verurteilte den Mann deshalb wegen fahrlässigen Benützens eines öffentlichen Verkehrsmittels ohne gültigen Fahrausweis. Er muss somit die Busse von 80 Franken, die Verfahrenskosten der Vorinstanz in Höhe von 715 Franken sowie die Gerichtsgebühr des Obergerichts in Höhe von 800 Franken bezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Absichtlich kein Billett

Dabei scheint der Mann noch glimpflich davongekommen zu sein: Denn es sei nicht nachvollziehbar, warum die Vorinstanz lediglich von einer «fahrlässigen» Tat ausgegangen sei, schreibt das Obergericht. Der Beschuldigte habe schliesslich ausdrücklich seine Motive dargelegt und die Fahrt absichtlich ohne Billett angetreten.

Das Verschlechterungsverbot der Strafprozessordnung untersagt es jedoch, erstinstanzliche Entscheide zu Ungunsten des Beschuldigten zu verändern, wenn keine neuen Tatsachen ans Licht kamen.

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