GleichstellungStadt Zürich erlaubt in Behördentexten neu den Genderstern
fn, sda
8.6.2022 - 13:22
Frauen, Männer und Non-Binäre sollen sich gleichermassen angesprochen fühlen: Die Stadt Zürich erlaubt in Texten der Stadtverwaltung neu explizit den Genderstern. Dafür ist das Binnen-I wie in MitarbeiterIn nicht mehr gestattet.
Keystone-SDA, fn, sda
08.06.2022, 13:22
08.06.2022, 13:51
SDA
Sprachliche Gleichbehandlung aller Geschlechter ist das Ziel des neuen Reglements, das am Mittwoch vom Stadtrat publiziert wurde.
Verwaltungsangestellte haben demnach zwei Möglichkeiten. Sie können geschlechtsneutrale Formulierungen verwenden, etwa «Rettungskräfte» oder «Studierende». Diese Formulierungen erlaubte auch schon das alte Reglement aus dem Jahr 1996.
Die Bevölkerung besteht jetzt aus Zürcher*innen
Die zweite, neue Möglichkeit ist ein Gendersternchen. Die Bevölkerung besteht neu also nicht nur aus Zürcherinnen und Zürchern, sondern aus Zürcher*innen.
Nicht mehr erlaubt ist dafür das Binnen-I wie in MitarbeiterIn oder LehrerIn. Diese Form solle in Behördentexten nicht mehr verwendet werden, schreibt der Stadtrat. Damit sich die Verwaltungsangestellten an die neuen Schreibweisen gewöhnen, hat der Stadtrat ein eigenes Manual mit Beispielen erstellt.
Darin betont der Stadtrat aber auch, dass es einige Bezeichnungen gibt, die sowieso geschlechtslos sind und deshalb nicht gegendert werden sollen, etwa Gäste oder Mitglieder.
Sterne-Streit im Aargau
Während die Stadt Zürich den Genderstern explizit erlaubt, gibt es andernorts wegen dieses typografischen Zeichens mehr Probleme. Im Nachbarkanton Aargau etwa hatte die Neue Kanti Aarau mehrmals das Gendersternchen in Dokumenten verwendet – sehr zum Missfallen von konservativen Politikern. Der Aargauer Regierungsrat untersagte der Kantonsschule schliesslich die Verwendung des Sternchens.
Dabei berief er sich auf die Haltung des Bundes, denn auch dieser toleriert den Genderstern bisher nicht. Genderstern, Genderdoppelpunkt, Gender-Gap und Gender-Mediopunkt seien «nicht geeignet, das Anliegen einer inklusiven Sprache in den Texten des Bundes umzusetzen», heisst es in den aktuellen Richtlinien.
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