Die Stadt Zürich reagiert auf die Bitten der Gastrobranche. Ab dem 11. Mai dürfen die Wirtinnen und Wirte ihren Aussenbereich erweitern. Die Bewilligung ist aber an einige Bedingungen geknüpft.
Die Restaurants sind von der Corona-Krise schwer getroffen. Und die Abstandsregeln, die sie bei der Wiedereröffnung ab 11. Mai einhalten müssen, sind nicht immer leicht erfüllbar. Die Stadt Zürich erlaubt ihnen deswegen, ab dem 11. Mai auch im Aussenbereich Gäste zu bewirten, wie sie am Mittwochnachmittag mitteilte.
Damit kommt sie den Wünschen der Gastrobranche entgegen. Diese wies darauf hin, dass den Betrieben mit einem Aussenbereich geholfen wäre, wenn sie diesen ausdehnen könnten.
Das ist den Restaurants nun erlaubt. Sie dürfen ihre Aussenfläche auf dem öffentlichen Grund kostenlos vergrössern. Die Erlaubnis gilt ab dem 11. Mai, ist temporär und behält ihre Gültigkeit maximal bis Ende Oktober 2020.
Eigentümer müssen einverstanden sein
Die Bewilligung ist aber an Bedingungen geknüpft. So muss beispielsweise ein Durchgang für die Passanten von mindestens 2 Metern offengehalten werden und das Reinigen der Trottoirs durch ERZ Entsorgung + Recycling muss möglich sein. Es dürfen auch nicht mehr Gäste im Boulevardcafé bewirtet werden als im Normalbetrieb. Die Fläche muss ausserdem vor dem Restaurant liegen und ist nur dann vor angrenzenden Liegenschaften erlaubt, wenn deren Eigentümerschaft damit einverstanden sind.
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02.05.2024
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