Überwachung Stadt Zürich: Datenschutzbeauftragter erhält mehr Kompetenzen

SDA

24.6.2020 - 19:00

Der Datenschutzbeauftragter soll bei Videoüberwachung von Privatpersonen vermitteln können. (Symbolbild)
Der Datenschutzbeauftragter soll bei Videoüberwachung von Privatpersonen vermitteln können. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Wer sich in der Stadt Zürich von privater Videoüberwachung gestört fühlt, kann sich an den Datenschutzbeauftragten wenden. Der Gemeinderat hat dem Antrag der Redaktionskommission zugestimmt.

Bisher konnte der Datenschutzbeauftragter der Stadt Zürich Privatpersonen nur dann beraten, wenn sie von einer Kamera der Stadtverwaltung gefilmt wurden.

Der Zürcher Gemeinderat erweiterte am Mittwochabend die Kompetenz des Datenschutzbeauftragten auf Videoüberwachung durch Privatpersonen. Die Videokamera muss allerdings auf den öffentlichen oder allgemein zugänglichen Raum der Stadt Zürich ausgerichtet sein. Die entsprechende Motion wurde von der SP bereits 2017 eingebracht.

Der Spielraum des Datenschutzbeauftragten bleibt allerdings begrenzt. Er kann keine Privatpersonen oder Institutionen zu einer Mitwirkung verpflichten. Gleichzeitig haben Privatpersonen auch keinen Anspruch auf weiterführende Dienstleistungen. Sie können den Datenschutzbeauftragen also nicht zu Stellungnahmen oder Empfehlungen verpflichten.

Die Stadt Zürich will zuwarten mit einer Stellenerhöhung des Datenschutzbeauftragten. Zumindest seien keine Erhöhungen der Stellenpensen geplant, schrieb der Stadtrat in einer Weisung an den Gemeinderat von September 2019.

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