Seite an Seite haben der kantonale Finanzdirektor, Ernst Stocker (SVP), und der Vorsteher des Finanzdepartementes der Stadt Zürich, Daniel Leupi (Grüne), den Kompromiss zur neuen Unternehmenssteuerreform präsentiert. Dass sie später wieder getrennte Wege gehen, ist dennoch nicht auszuschliessen.
Die eidgenössische Steuervorlage 17 (SV 17), die Nachfolgerin der USR III, befindet sich bis am 6. Dezember in der Vernehmlassung. Die kantonalen Finanzdirektoren - darunter auch Ernst Stocker - haben sich am vergangenen Freitag grundsätzlich hinter die Vorlage gestellt, verlangen aber punktuelle Anpassungen.
Am Montag nun präsentierte sich Stocker erneut den Medien und orientierte vor allem zur kantonalen Umsetzungsstrategie. Da aber Inhaltliches noch Vieles unklar ist, lag die Hauptbotschaft vor allem darin, dass es nach hartem Ringen gelungen sei, mit den Städten und Gemeinden eine gemeinsame Haltung für den Kanton Zürich zu finden. Dies sei ein wichtiges Signal nach Bern, lautete der Tenor.
Ziel des Regierungsrates ist es, das Steuersubstrat und die gute Position des Kantons im Standort- und Steuerwettbewerb weitgehend zu erhalten. Dieses Ziel wird von den Städten und Gemeinden mitgetragen.
Um es zu erreichen, will der Regierungsrat auf kantonaler Ebene alle gezielt wirkenden fakultativen Ersatzinstrumente einsetzen. Damit der Abstand zu anderen starken Wirtschaftskantonen nicht zu gross wird, soll der Gewinnsteuersatz wie bei der USR III von 8 auf 6 Prozent gesenkt werden. Neu ist, dass die Senkung gestaffelt erfolgen soll.
Die Stadt Zürich, die sich bei der gescheiterten USR III gegen diese Reduktion ausgesprochen hatte, erachtet die sofortige Senkung um zwei Prozentpunkte nach wie vor als "finanzpolitisch nicht verkraftbar". Einer Senkung um einen Prozentpunkt stimmt der Stadtrat aber zu.
Die zeitliche Staffelung der Senkung in zwei Gesetzesvorlagen ist für den Stadtrat ein valabler Kompromiss. "Ich begrüsse es sehr, dass der Regierungsrat unsere Forderung nach einer zeitlichen Staffelung aufgenommen hat", sagte Leupi. So würden die Steuerausfälle "nicht so abrupt erfolgen".
Zudem könnte über die Notwendigkeit einer zweiten Senkung separat entschieden werden. Ob die Stadt diese dann auch mittrage, werde man neu beurteilen.
Steuerausfälle besser kompensieren
Der Regierungsrat setzt auf beide Etappen, damit "der Abstand zu anderen Wirtschaftskantonen nicht zu gross" werde. Die Belastung für ordentliche Gesellschaften würde - bei einem Ansatz von 6 Prozent - von heute 21,15 auf 18,19 Prozent des Gewinns sinken. Im Vergleich lägen die meisten Kanton nach der Steuervorlage 17 in einem Bereich zwischen 12 und 14 Prozent.
Die Steuerausfälle, die wegen dieser Reduktion auf die Städte und Gemeinden zukommen, sollen besser als in der gescheiterten USR-III-Vorlage kompensiert werden: Die Zürcher Regierung spricht von voraussichtlich bis zu 200 Millionen Franken, um welche die Gemeinden entlastet werden.
Davon entfallen rund 90 Millionen Franken auf eine parallel zur Steuersatzsenkung etappenweise Erhöhung des kantonalen Anteils an den Ergänzungsleistungen der Gemeinden von 44 auf 50 und 53 Prozent. Die Anpassung bei den Zusatzleistungen sei eine jahrelange Forderung, sagte Jörg Kündig, Präsident des Verbands der Gemeindepräsidenten.
Rund 100 Millionen Franken dürfte der Kanton wegen der geringeren Steuerkraft der Gemeinden in den Finanzausgleich einschiessen müssen. Weitere 5 Millionen Franken sollen die ebenfalls betroffenen Kirchgemeinden als Ausgleich erhalten.
Zinsbereinigte Gewinnsteuer
Die Stadt Zürich hat sich im Abstimmungskampf zur USR III gegen die zinsbereinigte Gewinnsteuer (Abzug für Eigenfinanzierung) ausgesprochen. Dies ist nun anders.
Der Stadtrat unterstützt den Vorschlag des Regierungsrats, die zinsbereinigte Gewinnsteuer - zumindest fakultativ - in die SV 17 aufzunehmen. "Die Besteuerung der Unternehmen darf aber nicht unter ein, auch von der OECD nicht toleriertes Niveau fallen", sagte Leupi.
"Wir haben vom kantonalen Steueramt klare Aussagen bezüglich der Wirkung der zinsbereinigten Gewinnsteuer verlangt", sagte Leupi. So wie angedacht, trage sie ohne wesentliche Mitnahmeeffekte dazu bei, spezialisierte Unternehmen im Kanton Zürich zu halten und das Steuersubstrat zu erhöhen. Die Stadt anerkenne, dass dieses Instrument für den Kanton wichtig sei.
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