Arbeit Volksinitiative für Mindestlöhne in drei Zürcher Städten

leph, sda

10.11.2020 - 12:09

Im Detailhandel und anderen Branchen werden teils sehr tiefe Löhne bezahlt. Kommunale Volksinitiativen in Zürich, Winterthur und Kloten fordern nun die Einführung von Mindestlöhnen. (Symbolbild)
Im Detailhandel und anderen Branchen werden teils sehr tiefe Löhne bezahlt. Kommunale Volksinitiativen in Zürich, Winterthur und Kloten fordern nun die Einführung von Mindestlöhnen. (Symbolbild)
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In den Städten Zürich, Winterthur und Kloten soll ein Mindestlohn von 23 Franken pro Stunde eingeführt werden. Das fordern drei kommunale Volksinitiativen, die am Dienstag eingereicht wurden.

Man habe für die drei Mindestlohn-Initiativen mehr als 6000 Unterschriften gesammelt, teilte das Bündnis «Ein Lohn zum Leben» am Dienstag mit. Hinter den Mindestlohninitiativen steht ein Bündnis von Gewerkschaften, Hilfswerken und Parteien.

Alleine in der Stadt Zürich würden mehr als 17'000 Personen «zu absoluten Tieflöhnen» arbeiten, heisst es in der Mitteilung weiter. Die Coronakrise habe die Situation von Angestellten mit tiefen Löhnen weiter verschärft. «Wer nur noch 80 Prozent eines eh schon tiefen Lohnes bekommt, gerät schnell in existenzielle Nöte», wird Max Elmiger, Direktor von Caritas zitiert.

Rechtliche Umsetzbarkeit ist offen

Kommunal verankerte Mindestlohnvorschriften gibt es in der Schweiz derzeit noch nicht. Ob das rechtlich überhaupt möglich ist, ist offen. Die Rechtmässigkeit der Initiative werde in den kommenden Monaten vertieft geprüft, teilte Andrea Töndury, der Rechtskonsulent der Stadt Zürich, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit.

Entscheidend sei, ob die Stadt Zürich gemäss kantonalem Recht über die Kompetenz verfüge, einen Mindestlohn einzuführen und zu kontrollieren.

Auf der Website des Bündnis «Ein Lohn zum Leben» heisst es zu diesem Thema, dass ein Rechtsgutachten zum Schluss gekommen sei, dass die Gemeinden im Kanton Zürich die nötigen Kompetenzen hätten.

Unbestritten ist, dass die Kantone Mindestlöhne einführen können. Verschiedene Kantone haben bereits entsprechende Regelungen erlassen.

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