Angehörige der Zürcher Kantonspolizei müssen auch weiterhin die Schweizer Staatsbürgerschaft haben. Das Kantonsparlament lehnte am Montag ein Postulat von AL und GLP ab, das Ausländer mit Niederlassung C zum Polizeidienst zulassen wollte.
Menschen mit Eignung für den Polizeidienst von diesem Auszuschliessen sei nicht mehr zeitgemäss, erklärte die GLP. Die «Vielfalt in der Bevölkerung» solle sich im Polizeikorps spiegeln.
Das Anliegen wurde unterstützt von den Sozialdemokraten und den Grünen. Ein Migrationshintergrund sei angesichts des hohen Ausländeranteils in der Bevölkerung gar ein Vorteil für den Polizeiberuf, hiess es von Grünen.
Wenig überraschend wurde der Vorstoss von der SVP abgelehnt: Wer das Gewaltmonopol des Staates durchsetze, müsse zwingend die Staatsbürgerschaft haben. Doch auch FDP, CVP und EVP argumentierten ähnlich.
Wer die Anforderungen des Polizeikorps erfülle – etwa Kenntnisse von Sprache und Gesellschaft – verfüge über sämtliche Voraussetzungen, um sich einbürgern zu lassen, betonte Sicherheitsdirektor Mario Fehr (SP). Zudem habe die Kantonspolizei keine Probleme, ihren Personalbedarf zu decken. Die Regierung lehne daher die Zulassung von Ausländern zum Polizeidienst ab.
Das Argument der Grünen, lange Wohnsitzfristen stünden einer Einbürgerung oft im Wege, überzeugte die Skeptiker nicht. Das Begehren wurde schliesslich mit 87 zu 74 Stimmen abgelehnt.
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