Kommunale Wahlen Winterthurer GLP-Stadträtin Katrin Cometta tritt erneut an

fn, sda

13.4.2021 - 09:12

Will Winterthurer Stadträtin bleiben: Katrin Cometta (GLP). (Archivbild)
Will Winterthurer Stadträtin bleiben: Katrin Cometta (GLP). (Archivbild)
Keystone

Die Winterthurer GLP-Stadträtin Katrin Cometta tritt bei den Stadtratswahlen 2022 erneut an. Allenfalls steigt Cometta auch ins Rennen ums Stadtpräsidium. Dies will die GLP jedoch zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, wie die Partei am Dienstag mitteilte.

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Cometta wurde erst im vergangenen Sommer in die Stadtregierung gewählt und ist seither Vorsteherin des Departements Sicherheit und Umwelt. Gemäss GLP-Mitteilung beantragte der Vorstand ihre Nomination einstimmig. Definitiv nominiert wird sie dann aber von den Mitgliedern. Dies dürfte allerdings nur Formsache sein.

Die GLP bringt es in Winterthur inzwischen auf eine Wählerstärke von rund 15 Prozent. Für die Partei ist ein Sitz im Stadtrat deshalb «unbestritten».

Würde Cometta neben der Wiederwahl auch noch nach dem Stadtpräsidium greifen, käme es möglicherweise zu einem Wahlkampf zu dritt: Vergangene Woche hatte bereits SP-Finanzvorsteher Kaspar Bopp angekündigt, dass er Stadtpräsident werden will.

Ob der amtierende Präsident Michael Künzle (Die Mitte) erneut antritt, ist noch offen. Er ist seit 2012 Stadtpräsident. Sollte der Fall eintreten, dass Künzle nicht mehr antritt oder gegen einen der beiden neuen Kandidierenden verlieren würde, hätte er zumindest finanziell aber ausgesorgt.

Gemäss städtischer Verordnung können Stadträtinnen und Stadträte ab dem vollendeten 55. Altersjahr in den bezahlten Ruhestand treten. Künzle ist beim Zeitpunkt der Wahlen im Jahr 2022 57 Jahre alt und hätte somit Anspruch darauf. Die Höhe dieses Ruhegehalts, das bis zum 63. Altersjahr bezogen werden kann, wird aufgrund der Pensionskassen-Guthaben berechnet. Nach 63 erhält das ehemalige Stadtratsmitglied die normale Pensionskassen-Altersrente.