2,2 Millionen Franken abgezweigtGericht schickt ehemaligen Altersheim-Chef ins Gefängnis
fn, sda
16.8.2023 - 11:00
Der einstige Geschäftsführer eines Altersheims in Wädenswil ZH muss für sechs Monate hinter Gitter. Der 60-Jährige hatte 2,2 Millionen Franken für sein Luxusleben abgezwackt. Am Mittwoch wurde er vor Gericht verurteilt.
Keystone-SDA, fn, sda
16.08.2023, 11:00
16.08.2023, 11:03
SDA
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Das Zürcher Bezirksgericht schickt den ehemaligen Geschäftsführer eines Wädenswiler Altersheims ins Gefängnis.
Der 60-jährige wurde am Mittwoch zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt, davon muss er sechs Monate absitzen.
Er hatte insgesamt 2,2 Millionen Franken aus der Altersheim-Kasse für sein Luxusleben abgezweigt.
Das Bezirksgericht Zürich verurteilte einen 60-jährigen Schweizer am Mittwoch wegen mehrfacher Veruntreuung, mehrfacher Urkundenfälschung und mehrfacher qualifizierter, ungetreuer Geschäftsbesorgung.
Der Angeklagte wurde zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt, davon muss er 6 Monate absitzen.
Der ehemalige Geschäftsführer eines Altersheims in Wädenswil ZH hatte über einen Zeitraum von zwölf Jahren insgesamt 2,2 Millionen Franken aus der Geschäftskasse und von einer Familienausgleichskasse für sich selber abgezweigt.
Dies war möglich, weil er als Geschäftsführer bei beiden Organisationen über Vollmachten und EC-Karten verfügte. «Sie haben das Vertrauen von beiden Arbeitgebern massiv missbraucht», sagte der Richter bei der Urteilseröffnung. «Das war reiner Egoismus, reine Habgier.»
In Therapie wegen Sex- und Kaufsucht
Mit dem Geld der Ausgleichskasse und des Altersheims bezahlte er unter anderem sexuelle Dienstleistungen, Besuche in Saunaclubs, teure Kleider, Weine, dazu Häppchen aus dem Globus sowie eine Ferienwohnung in Spanien.
Im Jahr 2019 schöpfte seine eigene Bank schliesslich Verdacht, weil sie die Zahlungseingänge auf seinem Konto verdächtig hoch fand. Der Beschuldigte legte der Bank daraufhin gefälschte Lohnausweise vor, die beweisen sollten, dass er wirklich so viel verdiene.
Der Beschuldigte ist gemäss eigenen Angaben heute in Therapie wegen Sex- und Kaufsucht. Einmal im Monat gehe er zum Psychiater, dazu komme einmal pro Woche Supervision per Telefon, sagte er bei der Verhandlung. Von seinem Mann, mit dem er in eingetragener Partnerschaft lebte, ist er mittlerweile getrennt.
Angeklagter ist geständig
Neben den 2,2 Millionen Franken, die er der Ausgleichskasse und dem Altersheim schuldet, hat der Verurteilte auch noch Kredit- und Steuerschulden in Höhe von insgesamt einer Million Franken. Aktuell zahlt er 500 Franken pro Monat an die Ausgleichskasse zurück. Die Rückzahlraten für das Altersheim wurden noch nicht bestimmt.
Die Verhandlung fand im abgekürzten Verfahren statt. Ein solches Verfahren ist möglich, wenn der Beschuldigte in den wesentlichen Punkten geständig ist.
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