Coronavirus – Schweiz Zürcher Härtefallprogramm: Gesuche bereits ab Dienstag möglich

falu, sda

18.1.2021 - 15:45

Am Montag informierte der Zürcher Finanzdirektor Ernst Stocker (SVP) über den Stand des kantonalen Härtefallprogramms. (Archivbild)
Am Montag informierte der Zürcher Finanzdirektor Ernst Stocker (SVP) über den Stand des kantonalen Härtefallprogramms. (Archivbild)
Keystone

Das elektronische Eingabeportal für Härtefall-Gesuche im Kanton Zürich steht bereits am Dienstag zur Verfügung, wie Finanzdirektor Ernst Stocker (SVP) am Montag bekannt gegeben hat. Gesuche können bis am 31. Januar eingegeben werden.

Die Gesuche, die bis Ende Januar eingereicht werden, betreffen die erste Verteilrunde des Härtefallprogramms. In dieser stehen im Kanton Zürich maximal 261 Millionen Franken für Darlehen und nicht rückzahlbare Beiträge zur Verfügung.

Gesuche können nur online eingereicht werden. Die Angaben zu den verlangten Unterlagen seien seit Weihnachten im Internet aufgeschaltet. Die Wirtschafts- und Gewerbeverbände sollen ihren Mitgliedern entsprechende Hilfestellungen leisten, damit diese ein Gesuch stellen könnten, sagte Stocker.

Möglichst schnell in die zweite Verteilrunde

Die kurze Eingabefrist vom 19. bis zum 31. Januar sei so festgelegt worden, um möglichst bald zur zweiten Verteilrunde fortschreiten zu können. In dieser gelten, im Vergleich zur ersten Verteilrunde, gelockerte Bedingungen für Unternehmen, um Anspruch auf Geld aus dem Härtefallprogramm anmelden zu können.

So reichen etwa 40 behördlich verfügte Schliessungstage seit dem 1. November 2020, um als Härtefall zu gelten. Ein Umsatznachweis muss in diesem Fall nicht mehr erbracht werden. In der zweiten Runde reicht zudem ein Umsatzverlust von 40 statt 50 Prozent wie in der ersten Runde. Die Obergrenze für nicht rückzahlbare Beträge wird dann auch bei 20 Prozent des Umsatzes liegen, nicht mehr bei 10 Prozent.

Der Kanton rechnet in der zweiten Verteilrunde mit 10'000 bis 15'000 Gesuchen.

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