Banken Zürcher Kantonsrat löst Staatsgarantie-Fonds der ZKB auf

fn, sda

22.2.2021 - 09:52

Die ZKB zahlt dem Kanton jedes Jahr rund 22 Millionen Franken für die Staatsgarantie, welche der Kanton der Bank gewährt. Dieses Geld soll nun nicht mehr angelegt werden, sondern in die Kantonskasse fliessen. (Symbolbild)
Die ZKB zahlt dem Kanton jedes Jahr rund 22 Millionen Franken für die Staatsgarantie, welche der Kanton der Bank gewährt. Dieses Geld soll nun nicht mehr angelegt werden, sondern in die Kantonskasse fliessen. (Symbolbild)
Keystone

Die rund 22 Millionen Franken, die von der Zürcher Kantonalbank (ZKB) jedes Jahr als Gegenleistung für die Staatsgarantie an den Kanton fliessen, sollen nicht mehr in einem Fonds gesammelt und angelegt werden. Der Kantonsrat hat am Montag entschieden, diesen Fonds aufzulösen.

Statt in diesen Fonds sollen die ZKB-Millionen künftig direkt in den Zürcher Staatshaushalt fliessen und dort zum Schuldenabbau beitragen. Der Kantonsrat hat in erster Lesung ohne Gegenstimmen entschieden, das ZKB-Gesetz entsprechend abzuändern. Definitiv wird die Auflösung des Fonds aber erst in einigen Wochen, nach der zweiten Lesung mit Schlussabstimmung.

Der Fonds für die Staatsgarantie-Millionen wurde zwar erst vor fünf Jahren eingeführt. In der Zwischenzeit gelangten aber alle Parteien von links bis rechts zur Ansicht, dass dieser Topf unsinnig ist – wenn sie nicht schon damals dieser Ansicht waren wie die AL oder die Grünen.

Geld kann nicht schnell angezapft werden

Hauptproblem an diesem Versicherungs-Topf ist, dass er im Notfall nicht schnell angezapft werden kann. Würde die ZKB in massive Schieflage geraten, müssten die Anlagen zuerst verkauft werden. Zudem unterliegen die Millionen in diesem Topf den üblichen Wertschwankungen. Viel verlässlicher ist es nach Ansicht des Kantonsrats, mit dem Geld die Schulden des Staates abzubauen.

Finanzdirektor Ernst Stocker (SVP) unterstützte die Abschaffung des ZKB-Fonds. Diese Idee sei nicht aufgegangen, räumte er ein. Man dürfe aber auch nicht vergessen, dass dieses Gesetz aus einer ganz anderen Zeit stamme. Heute müssten die Eigenkapitalvorschriften für Banken völlig anderen Anforderungen genügen.

Dass die Staatsgarantie bald zum Einsatz kommen wird, glaubt Stocker nicht. «Momentan können wir uns an unserer Kantonalbank freuen.» Obwohl der ZKB-Fonds nun voraussichtlich aufgelöst wird: Die Staatsgarantie bleibt erhalten. Der Kanton würde im Notfall also nach wie vor die unbeschränkte Haftung für «seine» Bank übernehmen.

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