Amtsmissbrauch Zürcher Obergericht spricht Ex-Sittenpolizist teilweise frei

leph, sda

30.8.2021 - 17:03

Das Zürcher Obergericht verurteilte am Montag einen Beschuldigten aus der "Chilli's Affäre". Dem ehemaligen Polizisten wurde unter anderem Amtsmissbrauch vorgeworfen. (Symbolbild)
Das Zürcher Obergericht verurteilte am Montag einen Beschuldigten aus der "Chilli's Affäre". Dem ehemaligen Polizisten wurde unter anderem Amtsmissbrauch vorgeworfen. (Symbolbild)
Keystone

Ein ehemaliger Zürcher Stadtpolizist soll Informationen aus dem polizeilichen Rapportsystem an Personen aus dem Rotlichtmilieu weitergegeben haben. Das Zürcher Obergericht hat den Beschuldigten aus der «Chilli's Affäre» am Montag wegen Amtsgeheimnisverletzung und Begünstigung verurteilt. Vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs sprach es ihn frei.

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Das Obergericht begründete den Freispruch bezüglich des Amtsmissbrauchs mit einem mittlerweile ergangenen Urteil des Bundesgerichts. Dieses kam in einem ähnlich gelagerten Fall eines anderen Beschuldigten der «Chilli's Affäre» zum Schluss, dass kein Amtsmissbrauch vorgelegen sei.

Laut dem vorsitzenden Richter sei deshalb aus rechtlichen Gründen ein Freispruch auch in diesem Fall zwingend. Durch die Weitergabe von Daten aus dem polizeilichen Rapportsystem «Polis» habe der Beschuldigte zwar Dienstanweisungen verletzt, für eine Verurteilung wegen Amtsmissbrauchs hätte jedoch auch ein Missbrauch von Machtbefugnissen vorliegen müssen, was nicht der Fall sei.

Wie schon das Bezirksgericht verurteilte das Obergericht ihn aber für die Weitergabe von Informationen wegen Amtsgeheimnisverletzung.

Illegale Prostituierte nicht angezeigt

Das Obergericht bestätigte auch die vorinstanzliche Verurteilung wegen mehrfacher Begünstigung. Der frühere Polizist bei der Fachgruppe Milieu- und Sexualdelikte hatte Prostituierte, die illegal tätig waren, nicht angezeigt.

Das Obergericht verurteilte den mittlerweile 47-Jährigen zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 170 Franken. 169 Tage davon hat er bereits in Form von Untersuchungshaft abgesessen. Lässt er sich in den nächsten zwei Jahre erneut etwas zuschulden kommen, wird der Rest der Strafe fällig.

Zudem muss der Verurteilte einen Teil der Untersuchungs- und Gerichtskosten sowie der Kosten seines Verteidigers bezahlen.

Das Bezirksgericht, welches ihn im Gegensatz zum Obergericht auch des Amtsmissbrauchs schuldig gesprochen hatte, hatte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 300 Tagessätzen à 170 Franken verurteilt, ebenfalls bei einer Probezeit von zwei Jahren.

Happige Vorwürfe in der «Chilli's Affäre»

Die «Chilli's Affäre» wurde vor bald acht Jahren publik. Im November 2013 wurden fünf Zürcher Stadtpolizisten verhaftet. Sie standen im Verdacht, korrupt gewesen zu sein. Sie sollen zu Personen aus dem Rotlichtmilieu Kontakte gepflegt haben, um diese unter anderem vor Razzien zu warnen. Als Gegenleistung sollen sie gratis Sex mit Prostituierten gehabt haben.

Ein grosser Teil der Vorwürfe liess sich in den folgenden jahrelangen Ermittlungen nicht erhärten. Auch gegen den ehemaligen Polizisten, der am Montag vor Obergericht stand, musste ein grosser Teil der ursprünglich erhobenen Vorwürfe fallengelassen werden.

Die unüblich lange Verfahrensdauer und die relativ überschaubaren Vorwürfe, die am Schluss noch übrig blieben, flossen laut dem Richter auch in die Strafzumessung ein. «Der Berg gebar eine Maus», sagte er. Die Strafe sei aufgrund dieser Umstände um einen Drittel reduziert worden.

Der Verteidiger des Ex-Polizisten forderte wie schon vor dem Bezirksgericht einen Freispruch und eine Entschädigung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.